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Westhoff und Selecta Klemm: Rechtsstreit beigelegt
Wie das Magazin „Bloomberg Law“ schreibt, habe der Vorsitzende Richter Rodney Gilstrap des US-Bezirksgerichts für den östlichen Bezirk von Texas am 29. Oktober die Klage der Selecta Klemm GmbH und der Klemm & Sohn GMBH gegen die Westhoff Vertriebsgesellschaft mbH ohne Vorurteil abgewiesen. Selecta habe eine Woche zuvor beantragt, die Klage fallen zu lassen.
Die Firma Westhoff gab zur Beendigung des Verfahrens folgende Stellungnahme ab: „Westhoff und Selecta Klemm (Selecta) führten einen Rechtsstreit nach der Einführung der DiscoBall-Petunien auf der CAST 2023 in den USA. In einer Pressemitteilung im November 2023 wurde von Selecta bekanntgegeben, dass sie eine Klage gegen Westhoff (und deren Lizenznehmer) wegen der angeblichen Verletzung mehrerer ihrer US-Patente einreichen würde. Nach Offenlegung der Züchtungsinformationen von Westhoff wurden die Bedenken seitens Selecta ausgeräumt. Damit wurde der weitere Verkauf und Vertrieb der neuen Petunien-Serie ermöglicht. Zudem wird die Klage vor dem US-Bezirksgericht des Eastern District of Texas ohne Präjudiz abgewiesen.“
Bei Selecta wollte man den Fall nicht weiter kommentieren: Seitens Selecta werde es keine Stellungnahme geben, hieß es auf Nachfrage der GABOT-Redaktion.
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