- Startseite
- Zierpflanzenbau
- Schweiz: Neue Freisetzungsverordnung geg...
Schweiz: Neue Freisetzungsverordnung gegen invasive Arten
Mit dieser Revision sollen ökologische und ökonomische Schäden durch bestimmte invasive Arten eingedämmt werden. So stellen invasive Pflanzen, die ursprünglich aus anderen Regionen eingeführt wurden, eine erhebliche Gefahr für die heimische Flora und Fauna dar. Diese Neophyten verdrängen einheimische Arten und stören so das natürliche Gleichgewicht der Ökosysteme. Daniel Fischer vom Cercle Exotique, der sich intensiv mit gebietsfremden Arten befasst, betont die Dramatik dieser Entwicklungen: "Wenn man nichts gegen die Ausbreitung von Neophyten unternimmt, bilden sie oft Reinbestände, wo kaum noch eine andere Art wachsen kann."
Invasive Pflanzen und ihre Bedrohung für die Biodiversität
Die vollständige Verdrängung einheimischer Pflanzenarten ist besonders dort problematisch, wo bereits sensible Ökosysteme existieren. Die Folgen dieser Verdrängung sind weitreichend: Eine reduzierte Artenvielfalt und gestörte Lebensräume führen dazu, dass bestimmte Tierarten keine Nahrungsquellen mehr finden und ihre Lebensräume verlassen müssen. "Allerdings findet auf den meisten Flächen in der Schweiz eine mehr oder weniger intensive und mehr oder weniger erfolgreiche Bekämpfung beziehungsweise Eindämmung durch die verantwortlichen Unterhaltsdienste oder auch Landwirtinnen und Landwirte statt", erklärt Daniel Fischer weiter. Entsprechend seien in der Schweiz Flächen, wo das Ökosystem durch Neophyten großen Schaden nehme, selten. "Was nicht heißt, dass die Bestände keine Probleme verursachen", betont er weiter.
Doch auch wenn derzeit intensiv an der Bekämpfung von Neophyten gearbeitet wird, wird der Druck auf die Biodiversität immer stärker – mit weitreichenden Konsequenzen für das gesamte Ökosystem.
Landwirtschaftliche Herausforderungen durch Neophyten
Für die Schweizer Landwirtschaft, die auf die Erhaltung fruchtbarer Böden und die Vermeidung von Schädlingsbefall angewiesen ist, bringen invasive Pflanzen große Herausforderungen mit sich. Céline Bienz vom Schweizer Bauernverband hebt hervor, dass Neophyten den landwirtschaftlichen Betrieben gleich zweifach zusetzen. Einerseits steigt der Aufwand, um invasive Arten auf biodiversitätsfördernden Flächen in Schach zu halten: "Die Bekämpfung auf den Biodiversitätsförderflächen ist sehr aufwändig und wenn der Samendruck durch eine benachbarte Parzelle hoch ist, kann das die Landwirtin oder der Landwirt kaum mehr in den Griff bekommen", so Céline Bienz. Besonders problematisch sei dies beim Einjährigen Berufkraut, das sich schnell verbreitet und hohe Bekämpfungskosten verursacht.
Zusätzlich bedrohen Neophyten direkt die landwirtschaftliche Produktion. "Im Grasland gibt es immer mehr Probleme mit invasiven Pflanzen wie dem Schmalblättrigen Greiskraut, das für das Rindvieh giftig ist und daher bekämpft werden muss", erläutert sie weiter. In Frankreich gebe es bereits Flächen, die aufgrund der hohen Belastung durch giftige Pflanzen nicht mehr für die Futterproduktion nutzbar seien. Eine solche Entwicklung in der Schweiz hätte laut Céline Bienz verheerende Folgen. Sie plädiert dafür, dass auch angrenzende Flächen konsequent von invasiven Arten befreit werden müssen, um den landwirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.
Die Freisetzungsverordnung: Ein zentrales Instrument im Kampf gegen invasive Arten
Die Freisetzungsverordnung dient als wichtigstes Instrument zur Regulierung des Umgangs mit gebietsfremden Organismen. Sie legt verbindliche Anforderungen für die Kontrolle und Eindämmung fest und unterstützt die Ziele der nationalen Strategie gegen invasive Arten. Moritz Heiser vom Bundesamt für Umwelt erklärt die Bedeutung der Verordnung: "Die Freisetzungsverordnung regelt den Umgang mit Organismen in der Umwelt, um Mensch, Tier und Umwelt vor negativen Auswirkungen zu schützen." Gerade für invasive gebietsfremde Organismen sei sie ein unverzichtbares Werkzeug zur Wahrung der Biodiversität.
Auf kantonaler Ebene ist die praktische Umsetzung jedoch oft mit Herausforderungen verbunden. Da die Kantone für die Überwachung und Einhaltung der Anforderungen zuständig sind, entstehen regionale Unterschiede in der Vollzugspraxis. Hier setzt der Cercle Exotique an, der die Maßnahmen zur Eindämmung von Neobiota schweizweit koordiniert und den Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen fördert. "Alle Kantone haben zu Neobiota eine Strategie, ein Konzept, einen Umsetzungsplan oder sogar eine Verordnung und all diese Dokumente basieren auf der Freisetzungsverordnung", erklärt Daniel Fischer vom Cercle Exotique und ergänzt: "Natürlich gibt es in der föderalistischen Schweiz Unterschiede in den einzelnen Vorgehensweisen, aber auch die Belastung durch Neozoen und Neophyten ist regional sehr unterschiedlich – der Cercle Exotique versucht hier, den Vollzug zu koordinieren."
Neue Verbote und Importkontrollen zum Schutz der Umwelt
Ein wesentlicher Bestandteil der angepassten Freisetzungsverordnung ist das Verbot bestimmter invasiver Pflanzen. Zu den neu verbotenen Pflanzen zählen der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer und der Blauglockenbaum, die aufgrund ihres invasiven Potenzials als Bedrohung eingestuft wurden. "Durch das Verbot dürfen problematische Pflanzen nicht mehr verkauft und in Hausgärten gepflanzt werden, was den Druck auf die Landwirtschaft langfristig reduziert", sagt Céline Bienz vom Schweizer Bauernverband.
Darüber hinaus sieht die neue Verordnung Importkontrollen vor, die die Einfuhr invasiver Arten verhindern sollen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit kann risikobasierte Stichproben und Schwerpunktkontrollen durchführen. Diese Kontrollen zielen darauf ab, das Eindringen neuer invasiver Arten zu verhindern und die inländischen Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Sobald verbotene invasive Arten entdeckt werden, können diese vernichtet werden, um ihre Verbreitung zu verhindern.
Sensibilisierungsmaßnahmen und wirtschaftliche Interessen
Ein weiteres Ziel der neuen Regelungen ist die Sensibilisierung der Bevölkerung und der betroffenen Branchen. So arbeitet das Bundesamt für Umwelt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Branchenverbänden, um die nötigen Informationen zielgerichtet weiterzugeben. "Es gab einen intensiven Austausch mit dem Ziel, dass die Informationen an die betroffenen Bevölkerungsteile weitergegeben werden", sagt Moritz Heiser vom Bundesamt für Umwelt.
Neben dem Umweltschutz steht auch der Schutz wirtschaftlicher Interessen auf dem Prüfstand. "Hier gilt es, zwischen den Aufwendungen für Prävention und den langfristigen Kosten für die Bekämpfung abzuwägen", erklärt Daniel Fischer vom Cercle Exotique. Die meisten betroffenen Pflanzen seien jedoch wenig umsatzträchtig und könnten durch nicht-invasive Alternativen ersetzt werden. Ein Verzicht auf diese Pflanzen könnte langfristig hohe Kosten im Unterhalt einsparen, die sonst von der Allgemeinheit getragen werden müssten.
Präventive Maßnahmen wie Verkaufsverbote und Importkontrollen können darum einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten. So zeige der Bericht der "Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services", dass Europa besonders stark von invasiven Arten betroffen sei, sagt Moritz Heiser vom Bundesamt für Umwelt. "Nebst Bekämpfungs- und Kontrollmaßnahmen werden im Bericht insbesondere auch präventive Maßnahmen wie Einfuhrkontrollen als wirksam bezeichnet", erklärt er.
Langfristige Erwartungen
So ist die neue Freisetzungsverordnung ein zentraler Schritt im Bemühen der Schweiz, ihre natürlichen Ressourcen und Lebensräume zu schützen. Die Verordnung schafft verbindliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit invasiven Pflanzen und Tieren.
Dass nun beispielsweise jene Pflanzen verboten worden seien, von denen man schon länger wisse, dass sie zu großen Schäden führen, sei ein wichtiger erster Schritt, meint Daniel Fischer. "Die Liste sollte aber etwa alle zwei Jahre aktualisiert werden, denn leider gibt es immer wieder neue Arten, bei denen sich zeigt, dass sie draußen in der Umwelt doch stärker wichtige Schutzgüter gefährden und hohe Kosten bei den Unterhaltsdiensten verursachen, als man ursprünglich gedacht hat", betont er. Beispielsweise seien Arten, welche die Bodenfruchtbarkeit gefährden, wie das Erdmandelgras oder die Robinie, bisher noch nicht auf der Liste, obwohl klar sei, dass sie die Landwirtschaft beeinträchtigen. (Quelle: lid.ch)
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.