Meltatox: Widerruf der Zulassung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 31. August 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Meltatox (Zul.-Nr. 008746-00) mit dem Wirkstoff Dodemorph auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma.

Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Meltatox mit dem Wirkstoff Dodemorph. Bild: GABOT.

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Für das Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 28. Februar 2025 und eine Aufbrauchfrist bis zum 28. Februar 2026. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Meltatox® hat eine starke präventive und kurative Wirkung gegen Echten Mehltau an Rosen. Meltatox® dringt zügig in das Blattgewebe ein, wodurch eine schnelle Regenfestigkeit gegeben ist. Der Wirkstoff Dodemorph verteilt sich lokalsystemisch innerhalb des Blattgewebes, aber nicht translaminar. Deshalb ist es für die Bekämpfung wichtig, auch die Blattunterseite gut zu benetzen.

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