Streuobst als Kulturerbe: Erste Hürde genommen

Hochstamm Deutschland teilt kit, dass Streuobst als Immaterielles Kulturerbe erfolgreich die erste Hürde genommen hat.

Zur Streuobstkultur gehört auch das Verarbeiten des Obstes zu regionaltypischen Getränken und Speisen, wie dem süddeutschen Most. Bild: Angela Hammer.

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Der Verein Hochstamm Deutschland e.V. hat im letzten Jahr unter bundesweiter Beteiligung einen Antrag zur Aufnahme des Streuobstanbaus in die UNESCO Liste des Immateriellen Kulturerbe gestellt. Unterstützt wird das Vorhaben bereits von über 1,3 Millionen Menschen, die sich in eine digitale Unterstützerliste eingetragen haben. Der Antrag mit dem Titel „Der Streuobstanbau in Deutschland als Archiv des kulturellen Erbes“ wurden nun in die nächste Runde geschickt und hat Chancen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen zu werden.

Das Vorhaben den Streuobstanbau zum Immateriellen Kulturerbe zu machen ist seiner Verwirklichung einen großen Schritt näher gekommen. Denn in dem mehrstufig angelegten Verfahren zur Auswahl Immaterieller Kulturerbe ging die Bewerbung nun in die nächste Runde: Anfang April tagte das zuständige Gremium des Landes Baden-Württembergs und stimmte für den Antrag. Darüber, ob die Streuobstkultur im nächsten Schritt auch in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird, entscheidet nun die Deutsche UNESCO-Kommission.

„Wir freuen uns sehr, dass das zuständige Gremium in Baden-Württemberg für den Antrag gestimmt hat und damit auch dem Wunsch der über 1,3 Millionen Unterstützern unseres Vorhabens entspricht“, so Martina Hörmann, Vorsitzende des Vereins Hochstamm Deutschland, der den Antrag stellvertretend für die gesamte deutsche Streuobstgemeinschaft stellte. „Zwar hat unser Verein den Antrag federführend erarbeitet und die Koordination übernommen, angewiesen waren wir dabei jedoch auf die Unterstützung der Streuobst-Akteure aus ganz Deutschland: Viele haben Unterschriften gesammelt oder in ihrem Verein, ihrer Institution oder auch im Bekanntenkreis auf das Vorhaben und die Möglichkeiten zur Unterstützung aufmerksam gemacht. Außerdem haben uns zahlreiche Einsendungen und Rückmeldungen mit Hinweisen für die Antragsinhalte erreicht und im Rahmen unseres Fotowettbewerbs „Kulturgut Streuobst“ konnten wir die für den Antrag benötigten Bilder sammeln“, er-klärt Hörmann weiter.

„Die Anerkennung des Streuobstbaus als Immaterielles Kulturerbe würde zwar keine direkten Auswirkungen, wie zum Beispiel eine finanzielle Förderung von Streuobstbewirtschaftern mit sich bringen, birgt aber dennoch eine Menge Potenzial“, ergänzt Jannis Burk, der als Mitarbeiter der Geschäftsstelle von Hochstamm Deutschland e.V. den Prozess der Antragstellung leitet. Weiter erläutert er: „So ist dies eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und würdigt das große Engagement aller Streuobstwiesenfreunde. Denn Streuobstwiesen bestehen nur so lange, so lange es auch Menschen gibt, die ihre zeit- und arbeitsintensive Pflege übernehmen. Die Erkenntnis, dass Streuobstwiesen keine Selbstverständlichkeit sind, möchten wir durch unsere intensive Berichterstattung auch in das Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen. Die Aufnahme in das Verzeichnis kann dabei die Aufmerksamkeit für Streuobst massiv erhöhen, wie es beispielsweise zuvor schon bei der Brot-kultur geschehen ist.“.

Darüber wie es mit dem Antrag weitergeht, sowie zahlreiche weitere Streuobst-Themen informiert der Verein regelmäßig über seine Homepage www.hochstamm-deutschland.de, sowie in seinem monatlich erscheinenden Newsletter.

Warum wurde der Antrag in Baden-Württemberg eingereicht und wie geht es weiter?

Die Anträge für das Immaterielle Kulturerbe sind immer in dem Bundesland einzureichen, in dem die Kulturform ausgeübt wird, oder – wie im Falle des deutschlandweit ausgeführten Streuobstanbaus – der Antragsteller seinen Sitz hat. Da Hochstamm Deutschland e.V. mit Sitz bei Stuttgart die Antragstellung übernommen hat, war dies Baden-Württemberg. Nach Ende der Antragsfrist, wird dann das mehrstufige Auswahlverfahren in Gang gesetzt: In den Bundesländern konnten bis zu vier Anträge ausgewählt werden, die nun an den Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) weitergeleitet wurden. Dieser fertigt eine Vorschlagsliste mit maximal 64 Bewerbungen aus allen Bundesländern an, die an das Expertenkomitee Immaterielles Kul-turerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet wird. Das dortige Gremium prüft und bewertet die Bewerbungen anhand fachlicher Kriterien und empfiehlt Kulturformen zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis Immaterieller Kulturerbe. Abschließend bestätigen die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees. Pro Jahr kann dann eine der im Bundesweiten Verzeichnis aufgeführten Kulturform für eine der drei internationalen UNESCO-Listen zum Immateriellen Kulturerbe vorgeschlagen werden. (Verein Hochstamm Deutschland e.V.)

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