SLVFG: Zuschüsse für mehr Sicherheit im Betrieb

Wer die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen verbessern möchte, den unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit Zuschüssen aus einem Gesamtbudget von 1,2 Mio. Euro.

Die SVLFG unterstützt mit Zuschüssen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.

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Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukte sind sogar jährlich förderfähig. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50% des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Produkte Maximalförderungen. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025.

Wichtige Voraussetzung

Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen –, sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: portal.svlfg.de

Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderaktionen, also zum 1. Februar und 1. März jeweils ab 12:00 Uhr, zur Verfügung.

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