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BVL: Notfallzulassung für Exirel
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus, darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2022 gegen Kirschessig- (Drosophila suzukii) und Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) in Süß- und Sauerkirschen zum Einsatz kommen. Ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus darf Exirel gegen Kirschessigfliegen an Roten, Weißen und Schwarzen Johannisbeeren sowie an Heidelbeeren eingesetzt werden. Für diese Kulturen ist die Anwendung von Exirel im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 11. September 2022 zulässig. (QS)
Weitere Informationen und Hintergründe zu den Notfallzulassungen für Exirel und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL unter www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/0 2_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen _basepage.html
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