Pflanzenschutzmittel: Jahresbericht für 2023 vorgestellt

Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden.

Die Statistik erfasst die jährlichen Verkaufsmengen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und den darin enthaltenen Wirkstoffen in der Bundesrepublik Deutschland und deren Verkaufsmengen ins Ausland. Bild: GABOT.

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Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten. Der Bericht für das Meldejahr 2023 ist soeben erschienen. Zusätzlich zum Bericht wurde die Tabelle mit den Absatzmengen der Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln seit 1987 um die Mengen für 2023 ergänzt.

Qualitätsbericht Absatzmengen von Pflanzenschutzmitteln

Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland

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