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EPAL: Veröffentlicht Information zur EUDR-Konformität
EPAL bestätigt mit dem Schreiben, dass mit der Verordnung keine Auswirkungen für die Logistikprozesse von Warenlieferanten und -empfängern und den Tausch von EPAL-Paletten verbunden sind.
Am 30.12.2025 beginnt die Anwendung der EUDR. Neben vielen anderen Produkten fallen auch neue EPAL-Paletten in den Anwendungsbereich der EUDR. Dagegen ist die EUDR nicht für beladene EPAL-Paletten und für gebrauchte EPAL-Paletten anwendbar. Die Verwender von neuen oder gebrauchten EPAL-Paletten müssen daher nicht die EUDR-Konformität der EPAL-Paletten prüfen, wenn sie Waren auf neuen oder gebrauchten EPAL-Paletten ausliefern, geliefert erhalten oder lagern.
Jarek Maciążek, Präsident der EPAL: „Mit Waren beladene Paletten sind ausdrücklich von der Anwendung der EUDR ausgenommen. Der Lieferant von Waren muss also keine Informationen zur EUDR-Konformität der von ihm verwendeten EPAL-Paletten einholen oder an den Warenempfänger mitteilen. Auch für die Empfänger von Waren auf EPAL-Paletten gelten keine EUDR-Pflichten. Für die Verwender von EPAL-Paletten entsteht somit durch die EUDR kein zusätzlicher Aufwand."
Durch die Ausnahme von gebrauchten Paletten wird auch der EPAL-Palettentausch und das Leerpaletten-Management nicht von der EUDR berührt. Die Verwender von EPAL-Paletten müssen also auch bei Tausch, Verkauf und Lieferung von gebrauchten leeren EPAL-Paletten keine EUDR-Pflichten erfüllen.
Davide Dellavalle, Vize-Präsident der EPAL: „EPAL-Paletten werden über viele Jahre hinweg wiederverwendet. Um die Einsatzdauer zu verlängern, werden gebrauchte EPAL-Paletten sortiert und repariert. Beides erfordert den Transport von leeren Paletten, auch wenn die Transportwege aufgrund der großen Zahl von EPAL-Betrieben und EPAL-Verwendern sehr kurz sind. Daher ist es wichtig, dass auch dieser Teil der Palettenlogistik, also die Lieferung und der Transport von leeren EPAL-Paletten, nicht von der EUDR berührt wird."
EPAL unterstützt das Ziel der EUDR, Wälder vor Entwaldung und Waldschädigung zu schützen. Die EUDR-Konformität von neuen EPAL-Paletten, die auch für gebrauchte EPAL-Paletten gilt, wird zukünftig von den Herstellern der EPAL-Paletten gewährleistet. Diese prüfen und dokumentieren die Herkunft des Holzmaterials und stellen sicher, dass hiermit keine Entwaldung und keine Waldschädigung verbunden ist.
Bernd Dörre, CEO der EPAL: „Wiederverwendbare EPAL-Holzpaletten sind die nachhaltigste Lösung in der Palettenlogistik. Besonders im Vergleich mit Kunststoffpaletten bietet der Einsatz von EPAL-Paletten für Unternehmen aus Industrie und Handel einen deutlichen Vorteil in der CO2-Bilanz und bei der Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Mikroplastik und Plastikabfall. Mit der EUDR-Konformität von EPAL-Paletten können die Verwender von EPAL-Paletten nun noch besser darauf vertrauen, dass der Einsatz und Tausch von EPAL-Paletten die Nachhaltigkeitsziele ihrer Unternehmen optimal unterstützt."

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