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ZVG: Mahnt Grundsteuerreform mit Augenmaß an
„Da viele Gartenbaubetriebe in direkter Ortslage oder in Ortsrandlagen angesiedelt sind, wären durchaus Konstellationen denkbar, in denen Grundstücke als Bauland ausgewiesen sind, aber noch zum Betrieb einer Gärtnerei gehören und für diese auch betriebsnotwendige Flächen darstellen“, betont stellvertretende ZVG-Generalsekretärin Romana Hoffmann anlässlich der heutigen Befassung des Gesetzpaketes im Bundesrat. Denkbar wäre dies auch für Gewerbebetriebe in baurechtlichen Mischgebieten. Im Gesetz sollte daher klargestellt werden, dass Grundstücke von wirtschaftenden Betrieben nicht mit der Grundsteuer C belegt werden können.
Dies gilt umso mehr, als es nach Plänen der Regierung ausreichend sein soll, dass die Grundstücke nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden können. Eine erforderliche, aber noch nicht erteilte Baugenehmigung sowie zivilrechtliche Gründe, die einer Bebauung entgegenstehen, sollen dabei unbeachtlich sein.
Dagegen begrüßt der ZVG Vereinfachungen bei der Bewertung von Gewächshäusern. Hier muss künftig nicht mehr, entgegen früherer Pläne, innerhalb eines Gewächshauses zwischen reiner Produktionsfläche und z. B. dem Arbeitsraum zum Stecken unterschieden werden. (ZVG)
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