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ZVG: 50 Jahre Berufsbildungsgesetz
Zum ersten Mal wurden bundesweit einheitliche Regelungen zur Ausbildung in allen Branchen, in denen betriebliche Ausbildung stattfindet, verankert. Das Wort Berufsbildung wurde definiert und Lehrlinge als Auszubildende bezeichnet. Unabhängig von der Branchenzugehörigkeit wurden Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden gesetzlich geregelt und das sozialpartnerschaftliche Konsensprinzip institutionalisiert.
Vor über 50 Jahren wollten Politik, Wirtschaft und weitere Interessensvertreter den hohen Wert beruflicher Bildung gesetzlich verankern. Bei dem derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) wird das Ziel verfolgt, den hohen Stellenwert u.a. durch die Einführung neuer Bezeichnungen für die Fortbildungsabschlüsse zu erhalten. „Ob die berufliche Bildung damit wieder mehr an Attraktivität gewinnt, um dem Trend zum Studium entgegenzuwirken, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. In der aktuellen Debatte um die Novelle des Berufsbildungsgesetzes sollte allerdings vermieden werden, Abschlussbezeichnungen der akademischen Bildung zu übernehmen, um eine Verwechslung zu vermeiden“, so Jakob Hokema, Vorsitzender des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung und fügt abschließend hinzu: „Das Berufsbildungsgesetz ist damals der erste Schritt gewesen, die berufliche Bildung bundes- und branchenübergreifend zu regeln. Heutzutage sollte es auch darum gehen, die branchenspezifischen Belange nicht außer Acht zu lassen.“ (ZVG)
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