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Xylella: Notfallmaßnahmen verschärft
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Ab dem 1. März 2018 gilt für die Kulturen Coffea, Lavandula dentata, Nerium oleander, Olea europaea, Polygala myrtifolia und Prunus dulcis eine Testpflicht, um eine mögliche Kontamination mit Xylella fastidiosa zu verhindern. Es hat sich gezeigt, dass diese Arten ein höheres Infektionsrisiko haben.
Die Prüfvorschrift gilt für landwirtschaftliche Betriebe, auf denen die oben genannten Arten während der Vegetationsperiode vorkommen. Nach 2018 soll eine jährliche Probenahme und Testung von Produktionsbetrieben stattfinden.
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