Videoüberwachung: Verbot nachteilig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Datenschutz im Arbeitsverhältnis schränkt die Datenverarbeitung ohne Not ein?, stellt HDE-Rechtsexperte Peter J. Schröder fest.

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"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Datenschutz im Arbeitsverhältnis schränkt die Datenverarbeitung ohne Not ein", stellt HDE-Rechtsexperte Peter J. Schröder fest. Insbesondere treffe das auf die Änderungsvorschläge zur verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz zu, die künftig generell unzulässig sein soll. Das geplante vollständige Verbot liege auch nicht im Interesse der Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber könnten künftig bei Straftaten nur noch unter erschwerten Bedingungen Aufklärungsarbeit leisten. Sie müssten verstärkt auf das Instrument der Verdachtskündigung zurückgreifen, möglicherweise zum Nachteil zu Unrecht unter Verdacht geratener Arbeitnehmer. Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Einwilligung sowie beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Arbeitnehmerdatenschutz bevormunden die Beschäftigten, widersprechen dem Selbstbestimmungsrecht beim Umgang mit den eigenen Daten und werden in der betrieblichen Praxis zu erheblichen Problemen führen. "Der Gesetzentwurf ist unnötig und verletzt die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Er sollte nicht weiter verfolgt werden", so Schröder Außerdem sei davon auszugehen, dass der Bereich zeitnah im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung neu geregelt wird. (PdH)

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