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SVLFG: Im Dialog zum Anwenderschutz bei Pflanzenschutzmaßnahmen
Am 10. Dezember trafen sich in Kassel 40 Teilnehmer zum Fachkolloquium Anwenderschutz bei Pflanzenschutzmaßnahmen.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gehört für einen Großteil der Versicherten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu ihren Arbeitsaufgaben. Ein sicherer und praxisgerechter Anwenderschutz ist der SVLFG deshalb ein wichtiges Anliegen.
Anpassungen der Anwendungsbestimmungen von Pflanzenschutzmitteln durch die Zulassungsbehörden in 2018 haben den Gesundheitsschutz stärker in den Fokus gesetzt und damit auch Fragen bei den Beteiligten aufgeworfen. Vor diesem Hintergrund wollte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit dem Fachkolloquium Anwenderschutz eine Plattform für einen Austausch bieten und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Die Organe der Selbstverwaltung der SVLFG hatten hierzu Präventionsexperten, Vertreter der berufsständischen Organisationen, der Zulassungsbehörden und der chemischen Industrie nach Kassel eingeladen. „Das Fachkolloquium bot fundierte Fachinformationen und Raum für konstruktive Gespräche. Wir sind überzeugt, dass wir jetzt einvernehmliche Ergebnisse erzielen werden“, so der Vorstandsvorsitzende der SVLFG Arnd Spahn.
Dr. Markus Röver vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beschrieb zunächst die Sachlage zu den Änderungen im Pflanzenschutzrecht und zur Verfügbarkeit von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) aus Sicht der Zulassungsbehörde. Im Anschluss berichtete Präventionsexperte Sebastian Dittmar über das Regelwerk und die Präventionsmaßnahmen der SVLFG für die Anwender. Dort steht derzeit die zielgruppenorientierte Aufbereitung der Informationen im Mittelpunkt. Außerdem gab er einen Ausblick auf ein Forschungsvorhaben zur Exposition von Traktorenkabinen. Die chemische Industrie als Produzent wurde von Franz Stauber vertreten.
Klaus Schneider, Präsident des Deutschen Weinbauverbandes, stellte die Anforderungen aus Praxissicht dar. Er sprach über die Verfügbarkeit von Daten im Anwenderschutz und forderte eine inhaltliche Überarbeitung des Sachkundenachweises sowie die Zurverfügungstellung von rechtssicherem Informationsmaterial für Arbeitgeber. Der Deutsche Weinbauverband setzt sich auch für eine Vereinfachung der Produktinformationen nach einem Ampelsystem ein, welches die erforderliche PSA auf einen Blick erkennen lässt.
Auch Jörg Heinel von der IG BAU setzte sich für eine bessere Qualifikation der Anwender ein. Zu Berufskrankheiten in Verbindung mit Pflanzenschutzmitteln solle zudem evaluiert werden. Ulrich Löhr, Vizepräsident des Landvolk Niedersachsen, ließ keinen Zweifel an einem sachgerechten und wirksamen Anwenderschutz aufkommen, mahnte jedoch praxisgerechte Lösungen der Industrie an. Ein Beispiel sei das Befüllen der Pflanzenschutzspritze aus Kanistern heraus; hierfür werde keine vernünftige Lösung angeboten. Hier werde an den Bedürfnissen der Praxis vorbei produziert.
In der begleitenden Ausstellung hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, moderne PSA kennenzulernen. Zu den Exponaten gehörte neben Schutzkleidung für den Umgang mit konzentrierten Pflanzenschutzmitteln erstmalig auch PSA für Nachfolgearbeiten. Im Außengelände konnte ein Weinbautraktor mit besonderer Schutzkabine der Kategorie 4 (EN 15695) besichtigt werden.
Martin Empl, alternierender Vorstandsvorsitzender der SVLFG, zieht ein positives Fazit dieses ersten Fachkolloquiums: „Wir haben die offenen Punkte benannt. Diese gilt es jetzt zu bearbeiten. Alle Beteiligten haben erkannt, dass wir nur gemeinsam weiterkommen.“
Weitere Informationen, darunter die Präsentationen der Kolloquiumsvorträge, können online unter www.svlfg.de/fachkolloquium-anwenderschutz abgerufen werden. (SVLFG)
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