Suchmaschinen: Wettbewerbsfragen sind von Kartellbehörden zu beantworten

Angesichts der zentralen Stellung der Suchmaschinen für den Online-Handel stellt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp fest.

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Angesichts der zentralen Stellung der Suchmaschinen für den Online-Handel stellt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp fest: „Suchmaschinenergebnisse sind die Handelsimmobilien des Internets. Ein guter Platz in den Suchmaschinenergebnissen ist für Online-Händler wie die 1-A-Lage im stationären Handel.“ Ob man als Online-Händler wahrgenommen und von den Kunden gefunden werde, hänge davon ab, wieviel Zeit und Geld man in Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenwerbung stecke. Mit Blick auf die aktuelle Debatte um die marktbeherrschende Stellung einzelner Suchmaschinenanbieter spricht sich der HDE für die Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Regelungen aus. „Wir haben in Deutschland funktionierende Kartellbehörden. Ihre Aufgabe ist es, im Verdachtsfall zu prüfen, ob einzelne Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen“, so Tromp weiter. Wichtig sei dabei die Berücksichtigung der hohen Bedeutung von Suchmaschinen für den Handel. (PdH)

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