Stuttgart: Hagel verwüstet Gemüsebetrieb

Am 15. August 2017 zog über Stuttgart und die Region ein schweres Gewitter hinweg. Das Unwetter war von beachtlichem Hagelschlag begleitet.

In nur wenigen Minuten führte der Hagel in diesem Betrieb, der sich auf feinblättrige Kulturen wie Salate und Kresse spezialisiert hat, zu einem Totalausfall. (Bild: GV)

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Ein schweres Gewitter zog am Dienstag, den 15. August über Stuttgart und die Region nördlich davon. Das Unwetter war lokal von beachtlichem Hagelschlag begleitet, wie auch in dem rund 20 km entfernten Korntal-Münchingen.

Im Gartenbau wurde hier vor allem ein großer Gemüsebaubetrieb mit Salatproduktion getroffen. Der Betrieb umfasst eine Fläche von 10.500 qm, davon knapp 7.000 qm mit Glaseindeckung und 3.500 qm Foliengewächshäuser. Bei der Hälfte der (Glas-)Gewächshäuser handelte es sich um deutsche Normbauweise. Die Eindeckung dieser Häuser mit genörpeltem Glas erlitt einen Totalschaden. In den Venlohäusern, welche die andere Hälfte der Glasfläche ausmacht, lag der Schaden bei etwa 40%. Hier wirkte sich die Verwendung des widerstandsfähigeren 4mm-Blankglases vorteilhaft aus. Im gesamten Betrieb wurden die darunter befindlichen Schirmanlagen entsprechend stark geschädigt.

Sämtliche unter Glas befindlichen Kulturen mussten entsorgt werden. Aufgrund der Produktion in Erde ist zudem eine Abtragung der obersten Bodenschicht erforderlich. Durch den Eintritt größerer Regenmassen entstand weiterer Schaden in der Vermarktungshalle und insbesondere an der dort befindlichen Bürotechnik.

Die Gartenbau-Versicherung machte sich bereits am Vormittag nach dem Unwetter ein Bild von der Situation. Nach eingehender Schadenfeststellung schätzt sie den versicherten Gesamtschaden auf 400.000 bis 500.000 Euro. Bereits wenige Tage später erfolgte die erste Vorauszahlung, um die Reparaturarbeiten und den Kauf des Glases zeitnah sicherzustellen.

Rund zehn weitere Betriebe waren darüber hinaus vom Unwetter betroffen, mit jedoch deutlich geringeren Schäden. Hierbei handelte es sich überwiegend um Freilandbetriebe. (Quelle: GV)

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