Spargel Ritter: Insolvenzverwalter klärt auf

Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Insolvenzverwalter über das Vermögen der Ritter GbR in Bornheim, klärt über die einige Sachverhalte auf, da viele Unwahrheiten über das laufende Insolvenzverfahren im Umlauf seien.

Unwahrheiten und Diskussionen um die Spargelernte im Betrieb Ritter. Bild: GABOT.

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Der Behauptung, dass die rumänischen Erntehelferinnen und Erntehelfer keine oder nur eine verschwindend geringe Bezahlung für ihre Leistungen erhalten würden, widerspricht der Anwalt: „Alle Erntehelferinnen und Erntehelfer haben mit dem Auslauf ihrer Tätigkeiten bei der insolventen Ritter GBR ihren Lohn gemäß ihres Vertrages erhalten. Alle Ansprüche wurden bis dato und werden auch künftig vom Insolvenzverwalter ausgezahlt. Die Erntehelferinnen und Erntehelfer haben einen gültigen Arbeitsvertrag unterzeichnet. Dieser Arbeitsvertrag wurde von den ehemaligen Betreibern der Ritter GBR an die ersten Helferinnen und Helfer des Jahres ausgehändigt. Der Insolvenzverwalter hat diesen Vertrag auch für weitere Beschäftigungsverhältnisse so übernommen. Zuvor hat der Insolvenzverwalter diese Verträge überprüft und dabei festgestellt, dass diese dem Mustervertrag des Deutschen Bauernverbandes entsprechen. Demnach erhalten alle Helferinnen und Helfer mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro/Stunde. Zudem haben die Helferinnen und Helfer durch den in der Branche üblichen und auch in diesem Vertrag festgelegten Akkord die Möglichkeit, diesen Mindestlohn deutlich zu überschreiten. Dies ist in der Praxis bei fast allen Beschäftigten auch der Fall. Üblich ist es zudem, dass die Helferinnen und Helfer eine wöchentliche geringe Abschlagszahlung erhalten und den dann noch ausstehenden Lohn am Ende ihrer Tätigkeit komplett in bar ausgezahlt bekommen. Das wird so von fast allen Helferinnen und Helfern gewünscht, da sie über einen längeren Zeitraum nicht so viel Bargeld mit sich führen möchten.“

Auch die die hygienischen Zustände in den Unterkünften waren Thema in den Medien. Hierzu teilt Dr. Schulte-Beckhausen mit: „Als der Insolvenzverwalter im Januar 2020 vom Gericht bei der Ritter GbR bestellt wurde, hat er sich wie üblich zunächst einen generellen Überblick verschafft. In den bestehenden Unterkünften für die Erntehelferinnen und Erntehelfer hat er dann einen fünfstelligen Euro-Betrag in die Sanierung der sanitären Anlagen investiert. Es wurden zudem Reinigungskräfte beauftragt, die Gebäude täglich zu reinigen und bei Bedarf Seifenspender aufzufüllen und Papierhandtücher nachzulegen. Es wurden mehr als 7.000 Schutzmasken bestellt, die regelmäßig an die Helferinnen und Helfer verteilt wurden. Wurden die Unterkünfte in den vergangenen Jahren von mehr als 500 Helferinnen und Helfern zur Erntezeit bewohnt, waren es in diesem Jahr nur 240.“

Weiter schreibt er Rechtsanwalt: „Der vom Gericht berufene Insolvenzverwalter hat nach Amtsantritt festgestellt, dass die Verantwortlichen der Ritter GbR ihren für die Erntehelferinnen und Erntehelfer verpflichteten Koch und sein Team seit längerem nicht bezahlt haben. Der Koch und sein Team waren deshalb nicht mehr bereit, für dieses Unternehmen zu arbeiten. Der Insolvenzverwalter hat daraufhin einen Caterer beauftragt, die Helferinnen und Helfer dreimal täglich mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Die Mahlzeiten wurden gemäß dem Auftrag frisch zubereitet. Wünsche der Helferinnen und Helfer wurden wenn möglich berücksichtigt. Dem Insolvenzverwalter liegen keinerlei Informationen vor, dass dieser Auftrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Caterer selbst prüft nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen Behauptungen, er hätte verdorbene Lebensmittel geliefert.“

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