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Sonntagsfahrverbot unterschiedlich angewendet
Über Wettbewerbsverzerrungen im Kartoffelhandel auf der Basis des Sonntagsfahrverbotes, berichtet die Kartoffelwirtschaft in ihrer heutigen Ausgabe.Mit dem Ende der Frühkartoffelsaison kommen auf den Kartoffelhandel beim Transport der Ware juristische Probleme zu. Denn nur für frisches Obst und Gemüse sowie Frühkartoffeln gilt eine Ausnahme beim Sonn- und Feiertags-Fahrverbot. Für die Auslieferung ihrer gewaschenen und abgepackten Speisekartoffeln an Sonn- und Feiertagen benötigen die Händler Ausnahmegenehmigungen, die das jeweilige Ordnungsamt ausstellt. Insbesondere in Baden-Württemberg scheinen sich die Behörden aber mit einer solchen Genehmigung schwer zu tun. Kartoffelhändler in anderen Regionen bekommen ihre Ausnahmegenehmigung leichter und sind bei den Lieferungen an den Lebensmitteleinzelhandel eindeutig im Vorteil. (Quelle: AgroOnline)
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