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Schweiz: Einmalige Vergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen
Am 1. April 2014 treten die Änderungen der Energieverordnung in Kraft. Damit erhalten Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 10 Kilowatt Leistung einmalige Investitionsbeiträge.
Die Einmalvergütung beträgt maximal 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage und ersetzt für die Kleinanlagen die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wie aus einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Energie hervorgeht. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 30 Kilowatt können zwischen KEV und Einmalvergütung entscheiden.
Wenn der Gesuchsteller die Inbetriebnahme einer kleinen Photovoltaik-Anlage nachgewiesen hat, soll die Vergütung künftig so schnell wie möglich ausbezahlt werden. Im Gegensatz dazu kann die Wartezeit bei der KEV mehrere Jahre betragen.
Die Einmalvergütung kann für Anlagen beansprucht werden, die nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb gegangen sind. Für ältere Anlagen ist dies nur möglich, wenn die Anlage bis Ende 2012 auf der KEV-Warteliste eingetragen war. (lid)

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