Schleswig-Holstein: Spargel- und Erdbeerernte

In Schleswig-Holstein werden gute Erträge beim Spargel und Ertragseinbrüche bei Erdbeeren im Freiland erwartet.

In Schleswig-Holstein wird eine gute Spargel- und mäßige Erdbeerernte erwartet. Bild: GABOT.

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In diesem Jahr ist in Schleswig-Holstein auf einer Gesamtfläche von 494 ha Spargel angebaut worden. Der Umfang der ertragsfähigen Spargelflächen belief sich auf 409 ha und entspricht damit annähernd dem Vorjahreswert, so das Statistikamt Nord. Die übrigen 85 ha entfielen auf noch nicht ertragsfähige Anlagen.

Die schleswig-holsteinischen Spargelanbauer werden voraussichtlich einen Durchschnittsertrag von rund 44 Dezitonnen je Hektar (dt/ha) erzielen. Damit wird eine Erntemenge von 1.800 t erwartet. Ertrag und Erntemenge lägen somit auf dem Vorjahresniveau.

Die Spargelernte begann in der ersten Aprilwoche. Die zunächst relativ warme Witterung Ende März ließ die Ernte früh beginnen. Nach den kühlen Temperaturen um Ostern bis Mitte Mai sorgten wärmere Tage in der Folgezeit für eine beständige Spargelernte bis zum Abschluss der Ernte am Johannitag.

Erdbeeren werden in diesem Jahr auf einer Freilandfläche von 1.079 ha angebaut. Davon stehen auf 781 ha ertragsfähige Erdbeerpflanzen. Inzwischen werden die begehrten Früchte auf rund 43 ha unter sogenannten „hohen begehbaren Schutzabdeckungen“ (z. B. Folientunnel) kultiviert. Gegenüber dem Vorjahr ist die Fläche dieses ertragszuverlässigen Anbauverfahrens erneut und diesmal um gut 16 ha ausgeweitet worden.

In diesem Jahr ist aufgrund der Fröste Anfang November 2016 die Bildung der Blütenanlagen vorzeitig beendet worden. Dies und die Kälteperioden im April und Anfang Mai lassen Ertragseinbrüche erwarten. Dadurch begann die Ernte in diesem Jahr erst Ende Mai. Die Schätzungen liegen bei einem Ertrag von 101 dt/ha im Freilandanbau. Es wird erwartet, dass rund 8.500 t Erdbeeren in Schleswig-Holstein geerntet werden.

Die endgültigen Ergebnisse der Spargel- und Erdbeerernte liegen zu Jahresbeginn 2018 vor. (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein)  

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