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SAGAFLOR: Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung
Zur einfachen Umsetzung empfiehlt die SAGAFLOR AG ihren Partner, die Weitergabe direkt über die Kasse zu regeln. Der Vorteil ist, dass die Preisauszeichnungen im Gartencenter nicht geändert werden müssen. An der Kasse wird die neue Mehrwertsteuer berechnet, die Differenz, die sich zum ausgezeichneten Preis ergibt, gibt es dann in Form eines Nachlasses auf den Einkauf. Dieser wird, sofern im Kassensystem möglich, transparent auf dem Kassenzettel ausgewiesen.
Die Partner erhalten POS-Material im markenspezifischen Design, mit dem sie ihre Kunden im Gartencenter auffällig über die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung informieren können. Auch für die Kommunikation auf den Webseiten und Social Media-Kanälen gibt es entsprechendes Material.
Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung gilt für den Zeitraum vom 01.07.-31.12.2020 und soll den Konsum ankurbeln. Hierbei wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16% gesenkt. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird von 7 auf 5% reduziert. (SAGAFLOR)
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