QS-System: Verstöße konsequent geahndet

Im Jahr 2014 verhängte der Sanktionsbeirat des QS-Systems in 288 Fällen Vertragsstrafen in einer Gesamthöhe von 142.150 Euro. Damit wurden schwere Verstöße gegen die QS-Anforderungen geahndet, etwa bei Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Obst, Gemüse und Kartoffeln.

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Im Jahr 2014 verhängte der Sanktionsbeirat des QS-Systems in 288 Fällen Vertragsstrafen in einer Gesamthöhe von 142.150 Euro. Damit wurden schwere Verstöße gegen die QS-Anforderungen geahndet, etwa bei Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Obst, Gemüse und Kartoffeln. Im Vergleich zu den beanstandeten Fällen zeigten die Kontrollen der neutralen Zertifizierungsstellen in mehr als 44.500 Fällen, dass die Systempartner nach den QS-Anforderungen arbeiten.

"Bei schweren Verstößen gegen die QS-Anforderungen wird ein Sanktionsverfahren eröffnet und der Vorfall konsequent aufgearbeitet", so Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH. "Das stärkt die Vertrauensbasis zwischen den Systempartnern, denn jeder muss sich auf die Leistung des Anderen verlassen können". Der Sanktionsbeirat des QS-Systems bearbeitete 2014 insgesamt 431 Fälle (davon 124 in der Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln). In insgesamt 97 Fällen wurde eine Abmahnung ausgesprochen. Befristete Sperren für das QS-System oder die Erhöhung der Auditfrequenz verhängte der Sanktionsbeirat in 42 Fällen.

Sanktionsbeirat entscheidet auf Faktenbasis
Der Sanktionsbeirat des QS-Systems agiert als unabhängiges Gremium. Unter dem Vorsitz eines Richters beraten ein Rechtsanwalt und unabhängige Sachverständige, wie Verstöße gegen QS-Anforderungen geahndet werden. Zur Beurteilung der Sanktionsfälle liegen dem Sanktionsbeirat die Ergebnisse der kurzfristig durchgeführten Sonderaudits, der Bericht der Zertifizierungsstellen sowie die Laboranalysen vor. Außerdem werden die Stellungnahmen der QS-Systempartner zu den Sanktionsverfahren von den Sachverständigen zur Be-urteilung herangezogen. Bei schwerwiegenden Verstößen können Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. In anderen Fällen spricht der Sanktionsbeirat Abmahnungen aus oder verhängt weitere Sanktionen, wie befristete Sperren für das QS-System oder verpflichtet zu einer erhöhten Auditfrequenz. Gegen die verhängten Sanktionen kann Wiederspruch eingelegt werden. In solchen Fällen entscheidet der Sanktionsbeirat zunächst über den Wiederspruch. Den Systempartnern steht auch der Weg zu den öffentlichen Gerichten offen.

Sanktionsstrafen fließen in die Forschung
Die Mittel aus den erteilten Vertragsstrafen fließen in den QS-Wissenschaftsfonds, der als gemeinnützig anerkannt ist. Er fördert Forschungsprojekte und wissenschaftliche Untersuchungen in den Themenbereichen Lebensmittelsicherheit, Qualitätssicherung und Tierschutz. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein unabhängiger Vorstand. (Quelle: QS)

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