QS: Aktuelle EFSA-Stellungnahme zu Chlorat in Lebensmitteln

Die European Food Safety Authority (EFSA) hat am 23. Juni 2015 eine Stellungnahme zu den möglichen Gesundheitsrisiken von Chlorat in Lebensmitteln veröffentlicht, worin sie toxikologische Referenzwerte für das akute und chronische Risiko von Chlorat ableitet.

Anzeige

Die European Food Safety Authority (EFSA) hat am 23. Juni 2015 eine Stellungnahme zu den möglichen Gesundheitsrisiken von Chlorat in Lebensmitteln veröffentlicht, worin sie toxikologische Referenzwerte für das akute und chronische Risiko von Chlorat ableitet.

Unter Bezug auf die vorgenommene Risikobewertung wird vorgeschlagen, eine maximale tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 0,003 mg/kg Körpergewicht für das chronische Risiko und eine akute Referenzdosis (ARfD) von 0,036 mg/kg Körpergewicht für das akute Risiko anzuwenden. Auf Grundlage der vorliegenden Analyseergebnisse schätzt die EFSA in ihrer aktuellen Bewertung das akute Risiko als unwahrscheinlich ein.

Für ihre Risikobewertung griff die EFSA auch auf Analyseergebnisse zurück, die QS zuvor vom Deutschen Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) und anderen Wirtschaftsbeteiligten zur Verfügung gestellt wurden. Mit insgesamt über 4.800 Analyseergebnissen wurden die meisten der von den Mitgliedsstaaten bereitgestellten Daten in Deutschland gesammelt. Gleichzeitig stellte QS der EFSA für die Bewertung die Ergebnisse selbst in Auftrag gegebener und von der Wirtschaft zur Verfügung gestellter Studien bereit.

Das BMEL kündigte an, die toxikologischen Referenzwerte der EFSA mittragen zu wollen. Das BMEL geht davon aus, dass die EU-Kommission auf Grundlage der neuen toxikologischen Referenzwerte der EFSA zeitnah neue Höchstgehalte für Chlorat festlegen wird. (QS)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.