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Österreich: GVO-Anbauverbot im Ministerrat beschlossen
Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wird in Österreich gesetzlich verboten. Im Ministerrat wurde jetzt das „Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz“ beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass das EU-Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von Genpflanzen von den zuständigen Bundesländern einheitlich umgesetzt wird.
„Mit dem Gesetz ist endgültig klar, dass die österreichischen Felder gentechnikfrei bleiben. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die Bundesländer, vor allem aber für die Bäuerinnen und Bauern sowie für die die Konsumentinnen und Konsumenten.“ Bisher haben die einzelnen Bundesländer - in deren Zuständigkeitsbereich Anbauverbote liegen - auf Basis von Gentechnik-Vorsorgegesetzen den Anbau verboten, die allerdings keine EU-rechtliche Absicherung hatten. Das von der EU beschlossene Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von Genpflanzen war ein Meilenstein und entspricht einer langjährigen Forderung Österreichs.
Rupprechter: „Durch das neue Rahmengesetz wird ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer garantiert und somit ein möglicher 'Fleckerlteppich' ausgeschlossen. Das ist auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.“ (bmlfuw)
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