NRW: Landeswettbewerb Kleingartenanlagen gestartet

Zum neunten Mal sucht das Land Nordrhein-Westfalen Kleingartenvereine, die sich durch beispielhafte ökologische, soziale und kulturelle Leistungen auszeichnen.

Insgesamt 118.000 Kleingärten in 1.600 Kleingartenanlagen gibt es in NRW. Bild: GABOT.

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Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat dazu den Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2021 ausgeschrieben, an dem sich Kommunen und Vereine im Land ab sofort beteiligen können. Der NRW-Wettbewerb bedeutet zugleich die Vorauswahl für den Bundeswettbewerb Kleingartenanlagen.

"Zusammen mit dem Klimawandel stellt der Verlust der biologischen Vielfalt die gegenwärtig größte ökologische Bedrohung dar. Unsere Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen tragen zur ökologischen Vielfalt bei und erfüllen vielfältige Funktionen als städtische Grünflächen und Orte des Natur- und Umwelterlebens. Sie bieten Möglichkeiten der Freizeit, zur Eigenerzeugung von Obst, Gemüse und Blumen und leisten wichtige Beiträge für gesellschaftliche Integration, kulturelle Vielfalt und Stadtkultur. Gerade in Corona-Zeiten waren und sind Kleingärten wichtige Oasen der Entspannung und Erholung", sagte Ministerin Ursula Heinen-Esser.

Insgesamt 118.000 Kleingärten in 1.600 Kleingartenanlagen gibt es in NRW, Schwerpunkte sind vor allem die städtisch geprägten Regionen des Ruhrgebiets und der Rheinschiene. Vereine und ihre Mitglieder vollbringen in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden wichtige Leistungen für die Allgemeinheit.

Teilnahmeberechtigt am Landeswettbewerb sind alle Städte und Gemeinden in Abstimmung mit ihren kleingärtnerischen Organisationen. Bewerbungsschluss ist der 1. April 2021. Bewertungskriterien sind unter anderem die Einbindung der Anlage in die städtebauliche Entwicklung, das Engagement der Mitglieder für die Integration, ökologische und stadtklimatische Aspekte und hierzu beispielhafte Projekte. Weitere Kriterien sind die Gestaltung und Nutzung einzelner Gärten und die besondere Initiative Einzelner oder von Vereinsgruppen.

Seit 2017 können sich auch Kommunen mit Urban-Gardening-Projekten außerhalb des Kleingartenbereichs am Wettbewerb beteiligen, sofern sie sich auch parallel mit Kleingartenanlagen bewerben. Damit soll die enge Verbindung zwischen neuen und etablierten Formen der gärtnerischen Aktivitäten in der Stadt unterstützt, die Zusammenarbeit gestärkt und die Vielfalt der Möglichkeiten des urbanen Gärtnerns einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden.Die Anmeldung zum Landeswettbewerb erfolgt durch die jeweilige Kommune in Kooperation mit der örtlichen Kleingärtnerorganisation.

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