Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz: Neuer wissenschaftlicher Beirat berufen

Der "Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz" (NAP) verfolgt das Ziel, die Risiken von Pflanzenschutzmitteln weiter wirksam zu reduzieren. Der NAP sieht die Berufung eines wissenschaftlichen Beirats vor. Im Beisein von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir kam jetzt der neue NAP-Beirat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Der "Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" (NAP) verfolgt das Ziel, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu wirksam zu reduzieren.

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Dazu sagt Bundesminister Özdemir: „Moderner Pflanzenschutz braucht wissenschaftliche Expertise. Ich lege deshalb viel Wert darauf, dass die Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz wissenschaftlich begleitet werden. Unserem Beirat gehören Expertinnen und Experten ganz unterschiedlicher Disziplinen an vom Agrarökonom über Phytomedizinerinnen bis zum Umwelttoxikologen. So werden wir in den nächsten fünf Jahren gut und ausgewogen beraten, wie das Schützen und das Nutzen beim Pflanzenschutz erfolgreich und praxistauglich Hand in Hand gehen können. Und wie es den Landwirtinnen und Landwirten gelingt, Kulturpflanzen nachhaltig gesund zu erhalten und gleichzeitig stabile Erträge und gute Qualitäten zu erzeugen. Ich danke dem neuen Beirat für die Bereitschaft, uns auf dem Weg zu modernem Pflanzenschutz mit ihrer wissenschaftlichen Expertise zu begleiten.“

Hintergrund

Der „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) verfolgt das Ziel, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu wirksam zu reduzieren. Der NAP sieht die Berufung eines wissenschaftlichen Beirats vor, der von Weisungen unabhängig agiert. Dem Beirat gehören Expertinnen und Experten aus den Bereichen integrierter Pflanzenschutz, Agrarökologie, ökologischer Landbau, Agrarökonomie, Ökosystemforschung und Umwelttoxikologie, Gewässerschutz, Verbraucherschutz sowie Anwenderschutz an. Die Amtszeit des Beirats beträgt fünf Jahre.

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