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Merpan 48 SC: Zulassung widerrufen
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Grund für den Widerruf ist, dass ein im Pflanzenschutzmittel enthaltener Beistoff Formaldehyd freisetzen kann.
Für dieses Pflanzenschutzmittel gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Hintergrund
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 enthält eine Liste der Beistoffe, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 27 nicht zulässig ist. In dieser Liste unzulässiger Beistoffe wird unter Nummer 42 Formaldehyd aufgeführt (Verordnung (EU) 2021/383). Der im o. g. Pflanzenschutzmittel enthaltene Beistoff Hexamin (CAS 100-97-0) setzt als Hydrolyseprodukt Formaldehyd frei, so dass von dem Vorliegen eines Beistoffs nach Anhang III auszugehen ist.
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