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Mehrwertsteuerpauschalierung: Brüssel verklagt Deutschland
Die Europäische Kommission wird Deutschland wegen Nichtanwendung der EU-Mehrwertsteuerregelung für Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Dies teilte die Europäische Kommission am 25. Juli 2019 mit. Damit erfolgt der zweite Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens, da die Bundesrepublik Deutschland auf die erste Verwarnung im März vergangenen Jahres nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht entsprechend reagiert habe.
Die Europäische Kommission kritisiert, dass Deutschland die Pauschalregelung für Landwirte unzulässiger Weise auch auf Eigentümer großer landwirtschaftlicher Betriebe anwende. Nach Leseart der Brüsseler Kommission ist die Pauschalierung jedoch vor allem für Kleinbetriebe gedacht. Dieser Streit, ob die Pauschalregelung unzulässig auf alle Betriebsformen angewendet werden darf, will die Kommission nun vor dem Europäischen Gerichtshof klären lassen.
Die Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten eine pauschale Vorsteuerregelung für landwirtschaftliche Betriebe anzuwenden. Demnach können diese für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen einen Pauschalbetrag in Rechnung stellen. Dieser beträgt in Deutschland für die landwirtschaftlichen Umsätze derzeit 10,7%. Im Gegenzug dürfen die Landwirte allerdings keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Nunmehr bleibt abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof die Anwendung der EU-Mehrwertsteuerregelung in Deutschland beurteilen wird. (Quelle: BOG)
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