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Mecklenburg-Vorpommern: Erntehelfer braucht das Land
„Das stellt uns alle vor nie dagewesene Herausforderungen. Deshalb müssen wir gemeinsam alles daransetzen, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, bekräftigte Dr. Till Backhaus, Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Die Land- und Ernährungswirtschaft beweise sich gerade in dieser Krisensituation einmal mehr als ein systemrelevanter Bereich der Volkswirtschaft. Er begrüße daher ausdrücklich die den vergangenen Tagen von Bund und Ländern beschlossenen weitreichenden Hilfen für Bürger und Unternehmen. Das bringe auch für die Land- und Ernährungswirtschaft wichtige Erleichterungen, wie beispielsweise mehr Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen, die Lockerung von Hinzuverdienstgrenzen und die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage. Damit dürfen Saisonarbeitskräfte bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich.
„Das alles nützt uns aber nicht viel, wenn die ausländischen Saisonarbeitskräfte nicht mehr nach Deutschland kommen können“, zeigte sich Backhaus mit Blick auf die zunehmenden innereuropäischen Reisebeschränkungen besorgt. Es sei davon auszugehen, dass in Mecklenburg-Vorpommern den kommenden Wochen tausende ausländische Arbeitskräfte fehlen, die auch in der Landwirtschaft dringend gebraucht werden. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt deshalb polnische Pendlerinnen und Pendler, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln künftig nicht mehr täglich zur Arbeit fahren können.
Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. „Wir hoffen, dass wir damit diese hochmotivierten und dringend benötigten Arbeitskräfte zum Bleiben bewegen können“, betont der Minister.
Gleichzeitig ruft die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Verbund mit der LMS Agrarberatung GmbH, dem Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit unter dem Motto „MV – Wir packen an!“ dazu auf, Landwirtinnen und Landwirte im Land bei der Erntearbeit zu unterstützen. Gemeinsames Ziel ist es, die Versorgungssicherheit mit hochwertigen und gesunden heimischen Lebensmitteln weiter zu gewährleisten. „Das kann die Landwirtschaftsbranche nicht aus eigener Kraft, dafür braucht es jetzt jede helfende Hand“, so der Minister. Der Appell richtet sich vor allem an Fachkräfte aus dem Einzelhandel und der Gastronomie, die derzeit nicht arbeiten können, an Beschäftigte in vorübergehender Kurzarbeit sowie an Studierende. Wer die Landwirtschaft als Erntehelfer und Erntehelferin unterstützen möchte, kann sich an die zuständige Arbeitsagentur wenden.
Auch Landesbauernpräsident Detlef Kurreck betont: „Die Situation ist ernst. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass die Betriebsabläufe in den landwirtschaftlichen Betrieben funktionieren. Was heute nicht gepflanzt wird, kann morgen nicht geerntet werden. Deshalb benötigen wir dringend die temporäre Unterstützung von Menschen, die sonst nicht in der Landwirtschaft tätig sind. 'MV - Wir packen an' ist eine Chance für alle. Die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten die dringend benötigten Arbeitskräfte. Und Menschen, die in der aktuellen Krise von Arbeitslosigkeit betroffen sind, haben die Möglichkeit, zumindest vorübergehend Einkommen zu erzielen.“ Für Fachpersonal und junge Leute auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Praktikumsplatz halte darüber hinaus das Karriereforum des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauernverband-mv.de Stellenangebote bereit, so Kurreck.
Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, betonte: „Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern die lokal bereits bestehende gute Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und den Arbeitgeberservice-Teams ‚vor Ort‘ für die Rekrutierung heimischer Saisonarbeitskräfte nutzen, etwa durch die enge Abstimmung von Anforderungsprofilen und die gezielte Ansprache von anderen geeigneten Personengruppen über Telefon- und Anschreibaktionen.“
„Ich wende mich besonders an die Beschäftigten aus der Gastronomie und Teilen des Einzelhandels, die derzeit in Kurzarbeit sind. Für diese Gruppe möchte ich die Vorteile der aktuell geltenden Hinzuverdienstregelung für Kurzarbeitende hervorheben. Denn das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird - bis zur Höhe des Nettolohns aus der eigentlichen Beschäftigung - nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das war bisher anders.“ Gleichzeitig wies Haupt-Koopmann darauf hin: „Auch für alle Saisonarbeitskräfte, die ihre Wiedereinstellungszusage nicht realisieren konnten, bieten sich Chancen in diesem wichtigen Bereich.“
Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht von bundesweit ca. 280.000 Saisonarbeitskräften im Agrarbereich aus. Viele dieser Saisonarbeitskräfte kommen für diese Zeit aus dem Ausland – meist aus EU-Ländern wie Rumänien, Bulgarien und Polen – nach Deutschland und auch nach Mecklenburg-Vorpommern. Allein in M-V sind im Jahr fast 8.000 ausländische Saison- und Dauerarbeitskräfte beschäftigt, davon rund 5.800 Beschäftigte in der landwirtschaftlichen Produktion und über 2.000 Beschäftigte in der Ernährungswirtschaft. (Regierung M-V)
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