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Leitfaden: Export Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
Neben dem bundesweiten Monitoring zur Mittelmeerfruchtfliege, der Verschickung von Exportdossiers für den Apfelexport sowie den Folgearbeiten ist ein weiterer Schritt getan. Das BMEL hat jetzt den Leitfaden mit dem Titel „Leitfaden für das Verfahren zu pflanzengesundheitlichen Aspekten des Exports von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen einschließlich der Erschließung neuer Zielländer außerhalb der Europäischen Union - Zusammenfassende Darstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Akteure“ in endgültiger Fassung an die Verbände verschickt. Dieses ist ein Novum, da die Zuständigkeiten jetzt schriftlich fixiert sind.
Die erste Fassung des Leitfadens wurde in 2014 von der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse und dem Bundesausschuss Obst und Gemüse gemeinsam erstellt und mit dem Anliegen auf das BMEL und das JKI zugegangen. Nach diversen Arbeiten wurde der Leitfaden allen Verbänden am 6. Dezember 2016 durch das BMEL vorgestellt und im Ergebnis der Sitzung von den Verbänden begrüßt. Im Mai 2017 wurde der Leitfaden durch die Länderreferenten Pflanzengesundheit abschließend erörtert. Die Erschließung von Zielländern soll mit Hilfe des Leitfadens erleichtert werden, da hier die Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten der Akteure explizit geregelt sind. (Quelle: BOG)
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