LALLF: Xylella fastidiosa birgt Gefahr

"Xylella fastidiosa – es gibt keinen deutschen Namen - kann mehr als 300 Wirtspflanzenarten befallen, so z. B. Kräuter, Oleander, Olivenbäumchen, Ahorn", sagt Joachim Vietinghoff, Leiter des Pflanzenschutzdienstes im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock.

Xylella fastidiosa stellt eine ernste Gefahr dar.

Anzeige

„Sind auch nur Einzelpflanzen nachweislich mit Xylella fastidiosa infiziert, müssen im Umkreis von 100 Metern alle bekannten und verdächtigen Wirtspflanzen ausnahmslos vernichtet werden. Es wird außerdem eine 10 km-Pufferzone eingerichtet, in der regelmäßig amtliche Überwachungsmaßnahmen durchzuführen sind. Zahlreiche Pflanzenschutzmaßnahmen folgen anschließend, um einer weiteren Verbreitung vorzubeugen“, macht Joachim Vietinghoff, Leiter des Pflanzenschutzdienstes im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock anschaulich.

Das gramnegative Bakterium Xylella besiedelt die Leitbahnen, das Xylem der Pflanzen und bildet dabei Schleimschichten (Biofilme), sodass sich die Pflanzen nicht mehr ausreichend mit Wasser und Nährstoffen versorgen können. Folgen sind das Vertrocknen und Absterben von Pflanzenteilen oder der gesamten Pflanzen. Übertragen wird der, nicht durch Pflanzenschutzmittel bekämpfbare Erreger, durch saugende Insekten, meist Zikaden. Befallene Pflanzen zeigen ggf. über Monate keine Krankheitsanzeichen, so dass eine Ausbreitung oft lange unentdeckt bleibt. Das verkompliziert die Bekämpfung zusätzlich. Außerdem sind die erkennbaren Schäden an den Pflanzen sehr leicht mit bloßem Ver-trocknen von Pflanzenteilen zu verwechseln.

Was kann der Verbraucher beitragen, dass sich Xylella fastidiosa in der EU nicht weiter ausbreitet? Fälle der Krankheit gab es seit dem Jahr 2013 besonders in Italien und Frankreich, einen im Jahr 2016 auch in Sachsen. „Wenn Sie aus dem Urlaub Pflanzen aus anderen europäischen Ländern mitbringen wollen, können wir Sie nur sehr bitten, dass Sie diese in zugelassenen Baumschulen kaufen und darauf achten, dass ein Pflanzenpass vorliegt“, mahnt Vietinghoff.

Jeder Betrieb, der bekannte Wirtspflanzenarten produziert und/oder mit ihnen handelt, muss sich in einer EU-Datei registrieren lassen. „Bringen Sie aus Drittländern bitte nur Pflanzen mit in die EU, denen ein Pflanzengesundheitszeugnis beigefügt ist“, ergänzt er. Xylella fastidiosa stellt aufgrund der benannten Umstände eine Gefahr für den heimischen Obst-, Zierpflanzen- und Weinanbau dar. Für gewerbliche Betriebe liegt der Schwerpunkt der Vorsorge in der Überwachung und Minimierung der übertragenden Insekten. Das ist z. B. die regelmäßige Entfernung der Gräser in den Kulturen, dem Lebensraum der Zikaden.

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.