Klöckner: "Land- und Forstwirtschaft leisten Beitrag zum Klimaschutz"

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen konkreten Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz vorgelegt. Das Klimakabinett kam zur ersten Sitzung zusammen.

Bundesministerin Julia Klöckner. Bild: CDU Rheinland-Pfalz.

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Unter Vorsitz der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist am 10. April zum ersten Mal das Klimakabinett zusammengetreten. Dazu erklärt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner:

„Die Einsetzung des Klimakabinetts ist richtig und wichtig. Das Thema Klimaschutz müssen wir ressortübergreifend angehen, vor allem mit Blick auf die kommenden Generationen. Wichtig ist auch, die umwelt-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Implikationen zusammenzudenken.

Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft haben hier wirksame Klimaschutzschlüssel: die Böden und den Wald. Bodenschutz ist aktiver Klimaschutz. In ihm ist zweimal mehr Kohlenstoff als in der Luft gespeichert. Und gäbe es den Wald nicht, hätten wir mit 14% mehr CO2-Ausstoß in Deutschland zu kämpfen. Erfolgreich sind wir auch mit unserem Programm zur Steigerung der Energieeffizient in Landwirtschaft und Gartenbau: 353 Gigawattstunden werden dadurch pro Jahr eingespart. Das entspricht dem Stromverbrauch von 75.000 Vier-Personen-Haushalten. Kurzum, die Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft wird also ihren Beitrag leisten. Sie ist Opfer, Beteiligter aber auch Lösungsbringer beim Klimawandel. Deshalb habe ich bereits einen Zehn-Punkte-Plan entwickelt.“

Die zehn Maßnahmen im Einzelnen:

1. Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten
Fläche Rechtsvorschriften zugunsten besonders umweltfreundlicher Verfahren wie dem ökologischen Landbau oder anderer besonders nachhaltiger Verfahren der Landbewirtschaftung werden weiterentwickelt, die rechtliche und finanzielle Förderung wird verstärkt (0,4 – 1,2 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

2. Erhöhung der Energieeffizienz
Das Bundesprogramm für Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau wird fortgeführt und weiterentwickelt (ca. 1,1 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

3. Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
An erster Stelle steht die Anpassung der Wälder in Bezug auf Klimaanpassung und Klimaschutz im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Daneben gilt es die nachhaltige und ressourceneffiziente Holzverwendung zu fördern und auch international eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und einen entsprechenden Waldschutz sicherzustellen (70 – 127 Mio. t CO2-Äq Minderungs- bzw. Speicherpotenzial).

4. Senkung der Stickstoffüberschüsse und -emissionen einschließlich Minderung der Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung von Lachgasemissionen.
Unter anderem sollen gasdichte Lagereinrichtungen für Gülle und emissionsmindernde Ausbringtechnik gefördert werden (2,2 – 3,5 Mio. t CO2-Äq jährliches Minderungspotenzial).

5. Energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe in Biogasanlagen
Der stärkere Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen soll mit neuen Instrumenten gefördert werden (2,0 – 4,0 Mio. t CO2-Äq jährliches Minderungspotenzial).

6. Emissionsminderung in der Tierhaltung
Fördermaßnahmen sollen an die Großvieheinheitengrenze geknüpft werden. Ergänzend zur Nutztierhaltungsstrategie wird eine Gesamtstrategie auf Basis der geltenden BVT-Standards (beste Verfügbare Technik) entwickelt und umgesetzt.

7. Vermeidung von Lebensmittelabfällen
Ende Februar haben wir unsere Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorgelegt. Laut WBAE 2016 lassen sich mit der vollständigen Reduzierung von Lebensmittelabfällen maximal 6 Prozent der gesamten ernährungsbedingten Emissionen vermeiden (3,0 – 6,0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

8. Humusaufbau im Ackerland
Auf der Grundlage der Bodenzustandserhebung 2018 wird die Kohlenstoffanreicherung, u.a. durch Fruchtfolgegestaltungen, gefördert und die Ackerbaustrategie Klimaziele beinhalten (bis 4,0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

9. Erhalt von Dauergrünland
Regelungen zum Grünlanderhalt im Rahmen der GAP 2020 werden fortgeführt und eine Grünlandstrategie mit einer Klimabewertung entwickelt (1,0 – 2,0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

10. Schutz von Moorböden und Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten
Eine Bund-Ländervereinbarung sowie eine Moorschutzstrategie wird erarbeitet; die klimafreundlicher Nutzung von wiedervernässten Moorböden wird gefördert und eine Strategie zur Verringerung des Torfeinsatzes wird erarbeitet und umgesetzt (bis 1,0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial).

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