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Kirschen: Dimethoat bleibt Thema
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Französische Vorschriften sehen vor, dass Kirschen nur aus solchen Staaten nach Frankreich importiert werden dürfen, in denen die Anwendung dimethoathaltiger Pflanzenschutzmittel in Kirschen verboten ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt hiermit, dass Deutschland diese Voraussetzung erfüllt. Seit 2016 sind in Deutschland keine dimethoathaltigen Pflanzenschutzmittel mehr zur Anwendung in Kirschen zugelassen. Danach galten auch keine Aufbrauchfristen mehr. Exporteure von Kirschen, die von französischen Behörden oder Geschäftspartnern um einen entsprechenden Nachweis gebeten werden, können auf diese Fachmeldung verweisen. (Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
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