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Kartellstrafen: Keine Subvention für Verbraucherverbände
Kartellbußgelder müssen auch weiterhin in den Staatshaushalt fließen. Den Vorschlag, die Gelder direkt den Verbraucherverbänden zukommen zu lassen, lehnt der Handelsverband Deutschland ab. "Der Vorschlag birgt erhebliches Missbrauchspotenzial. Die Kartellämter müssen auch in Zukunft die Schwerpunkte ihrer Arbeit selbst setzen können. Es ist nicht sinnvoll, die Verbraucherverbände durch finanzielle Anreize zu einer Flut von Anzeigen zu motivieren", so HDE-Experte Peter Schröder. Die bestehende Regelung stellt es dem Gesetzgeber frei, über die Verwendung der Bußgelder zu entscheiden. Somit ist heute schon eine Förderung der Verbraucherverbände möglich.
Schröder: "Gegen die unmittelbare Weitergabe der Gelder an die Verbraucherverbände spricht außerdem, dass diese Organisationen im Gegensatz zum Gesetzgeber nicht demokratisch legitimiert sind." Darüber hinaus stellten die bestehenden kartellrechtlichen Regelungen mit relativ neuen Schadensersatzansprüchen und der Möglichkeit der Vorteilsabschöpfung den Schutz der Verbraucherinteressen sicher. (Quelle: HDE)

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