Jahressteuergesetz: Steuerliche Aufbewahrungsfristen kürzen!

Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013, den das Bundeskabinett beschlossen hat, geht laut Handelsverband Deutschland (HDE) bei der Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen nicht weit genug.

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Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013, den das Bundeskabinett  beschlossen hat, geht laut Handelsverband Deutschland (HDE) bei der Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen nicht weit genug. "Der aktuelle Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück. Die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für die Steuerunterlagen in Unternehmen auf zunächst nur acht statt zehn Jahre ist zu wenig. Das Kabinett sollte sich hier an seinen eigenen Beschluss aus dem Dezember 2011 erinnern und an dem Ziel einer fünfjährigen Aufbewahrungsfrist festhalten", so HDE-Experte Jochen Bohne. Geplant ist derzeit eine Verkürzung der Fristen auf zunächst acht und ab 2015 auf sieben Jahre. 

"Zudem sollte in diesem Zusammenhang auch der gesetzliche Rahmen für schnellere Betriebsprüfungen geschaffen werden", so Bohne. Derzeit ist es immer noch so, dass Unternehmen wegen noch ausstehender oder laufender Betriebsprüfungen Steuerjahre auch bis weit in die Vergangenheit nicht abschließen können. Die betroffenen Unternehmen haben daher für viele Jahre keine Planungs- und Rechtssicherheit. Die langen Betriebsprüfungen machen außerdem den positiven Effekt der verkürzten Aufbewahrungsfristen in der Praxis wieder zunichte. (Quelle: PdH)

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