Italien: GREEN BONUS eingeführt

Wie bekommen wir unsere Städte wieder grün? In Italien hat man darauf eine Antwort gefunden: Unter dem Namen GREEN BONUS können Bürger ihre Ausgaben für den Garten und für Grünprojekte in der Stadt steuerlich geltend machen.

Mit staatlichen Mittel wird in Italien die Rückkehr von grünen Gärten gefördert. Bild: GABOT.

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Am 1. Januar 2018 trat in Italien ein neues Gesetz in Kraft, dass für Grün-Ausgaben einen steuerlichen Abzug von der von natürlichen Personen zu zahlenden Einkommensteuer (IRPEF) in Höhe von 36% möglich macht. Die Ausgaben müssen vom jeweiligen Steuerzahler für seine als Wohngebäude genutzte Immobilieneinheit tatsächlich getätigt und dokumentiert werden. Es gilt ein Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Jahr und Steuerzahler, daher beträgt der Höchstabzug jeweils 1.800 Euro. Die Sonderkonditionen sind ohne Zusammenhang mit einer Gebäuderenovierung und ohne Baugenehmigung verfügbar.

Die italienischen Kommunen verfolgen damit das Ziel, den Umfang und die Fläche der in den Städten vorhandenen Grünflächen zu vergrößern. Wichtige Nebeneffekte: Die Dokumentation für das Finanzamt zwecks Rückzahlung hilft dem Sektor bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Grünprojekte geben einen wirtschaftlichen Impuls, die Luftqualität zu verbessern und die Städte für Touristen attraktiver zu machen.

Ersten Schätzungen zufolge ist das GREEN BONUS-Programm gut angenommen worden; verlässliche Zahlen liegen allerdings noch nicht vor, da noch nicht alle Steuererklärungen eingereicht, bzw. bearbeitet wurden und damit eine statistische Auswertung noch nicht möglich ist.

Der italienische Gartenbauverband Assofloro Lombardia hofft, dass sich das Programm auch auf die Grüne Branche weiter positiv auswirkten wird, denn beim GREEN BONUS-Programm sind neben den Dienstleistungen auch die Pflanzen voll anrechenbar, so dass nicht nur der Garten- und Landschaftsbau profitiert, sondern auch Stauden- und Baumschulbetriebe.

In Deutschland gibt es kein vergleichbares Programm, allerdings können über „haushaltsnahe Dienstleitungen“ 20% des Arbeitslohns des GaLaBauers steuerlich geltend gemacht werden.

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