ISZW: Dänische Karren nicht stapeln

Die Sozial- und Beschäftigungsinspektion (ISZW) in den Niederlanden hat darauf hingewiesen, dass das Stapeln von zusammengebauten dänischen Karren aufgrund von Sicherheitsrisiken eine Verletzung des Niederländischen Arbeitsschutzgesetzes darstellt.

Das Stapeln von zusammengebauten dänischen Karren ist nicht zulässig. Grafik: Container Centralen.

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Die Branchenorganisationen LTO Glaskracht Niederlande und Stigas hatten die Information, dass das Stapeln von zusammengebauten dänischen Karren aufgrund von Sicherheitsrisiken eine Verletzung des Niederländischen Arbeitsschutzgesetzes darstellt, jetzt entsprechend auf ihren Webseiten veröffentlicht.

Grund war ein Unfall mit zusammengebauten, gestapelten dänischen Karren. Container Centralen weist darauf hin, dass auch CC Container von Container Centralen für eine Stapelung im zusammengebauten Zustand nicht konzipiert wurden. Einzelne leere, auseinander gebaute CC Container Böden können natürlich entsprechend der CC Stapelvorschriften gestapelt werden.

LTO Glaskracht Niederlande und Stigas haben auf Anfrage der ISZW eine Arbeitsgruppe eingerichtet um einen Aktionsplan zu entwerfen, wie solche Unfälle zukünftig vermieden werden können. Container Centralen ist Teil dieser Arbeitsgruppe, da man zu sicheren Verhaltensregeln im Gebrauch mit Mehrwegladungsträgern wie dem CC Container beitragen möchte.

Container Centralen ist sich bewusst, dass die Ankündigung der ISZW große Auswirkungen auf viele Kunden hat, da sie Einfluss auf die tägliche Praxis hat. Daher schätzt man es sehr, Teil der neu gegründeten Arbeitsgruppe zu sein und hoffen möglichst schnell mehr Klarheit für die gesamte Branche zu erzielen. (Container Centralen)

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