Imaginature Ltd.: GVO-Gypsophila aus Kenia verfügbar?

Das mit Danziger verbundene Unternehmen aus Israel beantragt Genehmigung für Freisetzungen bzw. offene Feldversuche bei transgenem Schleierkraut.

Klassisches weißes Schleierkraut. Bild: floradania.

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Wenn die National Biosafety Authority (NBA) in Kenia, die derzeit die Unbedenklichkeit für Mensch, Tier und Umwelt prüft, dem Antrag des Unternehmens zustimmt, könnte es sein, dass gentechnisch veränderte Schnittblumen schneller in den Markt eingeführt werden, als GVO-Baumwolle oder GVO-Mais aus Kenia.

Aufgrund der kaum polarisierenden Eigenschaften der zu den Caryophyllaceae gehörenden Schnittblume in Bezug auf die Lebensmittel- und Umweltsicherheit, kann Gypsophila möglicherweise die erste GVO-Pflanze sein, die in Kenia im großen Stil für den Export in die USA und Europa produziert und vermarktet werden kann.

In dem Antrag an die NBA erläuterte das Unternehmen Imaginature Ltd. die Gründe für die Entwicklung. Mit den gentechnisch veränderten Sorten (Gypsophila paniculata mit PAP1-Gen) verbessere man die Sortenvielfalt und erzeuge viele Farben, die den Gypsophila-Anbau attraktiv und lukrativ machten. Die umfangreiche Farbpalette von dunkelviolett über rot, grün bis hellrosa sei vor allem durch die Verwendung von genetischen Elementen der Modellpflanze Arbidopsis thaliana möglich geworden. Die natürliche Blütenfarbe des Schleierkrauts ist weiß. Gypsophila paniculata sind am Markt bisher einfach oder gefüllt blühend erhältlich. Bislang gebe es nur wenige rosa Farben, die aber vor allem bei Hitze nicht farbstabil genug sind und dazu neigen, zu verblassen.

Die NBA weist daraufhin, dass es sich bei dem durch Imaginature Ltd. angestrebten Verfahren um eine "beschränkte Produktentwicklung" handele, die in Zusammenarbeit mit den Kenya Plant Health Inspectorate Services (Kephis) und der Kenya Agricultural and Livestock Research Organisation (Karlo) unter Aufsicht der NBA erfolge.

Aktuell befindet sich der Freisetzungsantrag in einer wissenschaftlich fundierten Überprüfung durch die NBA, Aufsichtsbehörden und unabhängige Experten. Die Überprüfung soll sicherstellen, dass die gentechnischen Veränderungen an den Schnittblumen keine negativen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Umwelt haben. Der Antrag wurde am 2. Mai 2017 gestellt, die Verfahrensdauer wird auf 90 bis 120 Tage geschätzt.

Die endgültige Entscheidung der NBA wird nach Sicherheitsbeurteilungen, sozioökonomischen Überlegungen und Analyse der öffentlichen Kommentare bekannt gegeben.

Schnittblumenproduktion in Kenia

Kenia gehört zu den Top-Schnittblumenanbauländern und -Exporteuren in die USA und die Europäischen Märkte. Exportiert wurden im vergangenen Jahr rund 134.000 t Schnittblumen im Wert von rund 533 Mio. Euro in mehr als 60 verschiedene Länder.

Nach Angaben des Kenya Flower Council beschäftigen die Unternehmen des Schnittblumensektors rund 100.000 Mitarbeiter zumeist in der Nähe von Frischwasserquellen. Anbaugebiete sind Lake Naivasha, Mt Kenia, Nairobi, Thika, Kiambu, Athi River, Kitale, Nakuru, Kericho, Nyandarua, Trans Nzoia, Uasin Gishu sowie Ost-Kenia.

Andere GVO-Produkte

Andere offene Feldversuche wurden bislang von der NBA sanktioniert, wie beispielsweise der Anbau von BT-Baumwolle (zur Verbesserung der Baumwollerträge), BT-Wema Mais (Schädlings- und Trockenheitsresistenz), stabilen Maniok und Sorghum-Sorten und Süßkartoffeln. Insbesondere bei Genmais gab es harte Widerstände durch Gentechnikgegner.

Der Markt für Gypsophila

Gypsophila ist eine der wichtigsten Sommerschnittblumen. Der Anbau erfolgt heute nahezu vollständig außerhalb Europas. Die Hauptanbaugebiete liegen in Äthiopien, Kenia und Kolumbien. Das dortige Klima ist ausgewogen und ermöglicht eine Ganzjahreskultur vieler Schnittblumenarten. Niedrige Produktionskosten und nahezu unbegrenzte Flächen machen den Anbau in diesen Ländern attraktiv.

Aus der Zusammenfassung des Antrags geht hervor, dass in Kenia eine Anbaufläche von ca. 10 ha für die transgenen Gypsophilasorten (Produktionsvolumen: ca. 8 Mio. Stiele) vorgesehen ist. Mit der Produktion soll umgehend begonnen werden, sobald alle Genehmigungen durch die NBA vorliegen. Bereits 2011 hat das Unternehmen seitens des US Agrarministeriums (USDA) eine Genehmigung für den Import von transgenen Schnittblumen erhalten. Seit März 2015 wurden sporadisch Testlieferungen ausschließlich für die Verwendung als Zierpflanze realisiert. In Israel und Kolumbien befinde man sich ebenfalls im Versuchsstadium.

Imaginature Ltd.

Zur weltweiten Vermarktung der Gypsophila-Neuzüchtungen hat Imaginature die internationale Marke "Explora" angemeldet. Das Unternehmen hat im Zusammenhang mit der Schnittblume Gypsophila gleich zwei Mal Patentschutz beantragt: "Gypsophila paniculata plant comprising a flower producing color pigmentation" (WO 2016103267 A1), "Gypsophila plants having elevated amount of beta-carotene and methods for obtaining the same" (WO 2016103266 A1).

Beschreibung der Genetik

Die verwendeten Mechanismen werden in dem Antrag wie folgt zusammengefasst: "Das verwendete PAP1-Gen gehört zur An2-Untergruppe von Myb-Transkriptionsfaktoren und wurde aus Arabidopsis thaliana isoliert (Theologis et al., 2000). In der Gattung Arabidopsis wird das Gen PAP1 als MYB75 bezeichnet und ist selbst durch den Transkriptionsfaktor HY5 reguliert (Shin et al., 2013). MYB75 reguliert die Anthocyanin-Biosynthese als Reaktion auf Umwelt- und physiologische Faktoren (Teng et al., 2005). Es wurde gezeigt, dass die Überexpression von PAP1 in transgener Arabidopsis, Petunie und Rose jeweils in der Lage ist, verschiedene Gene im Phenylpropanoid-Weg zu aktivieren, was zur Anhäufung von Anthocyaninpigmenten führt (Borevitz et al., 2000; Moyal-Ben Zvi et al., 2008b; Moyal-Ben Zvi et al., 2012). Die transgene Gypsophila wurde unter Verwendung von Co-Kultivierung mit einem "entwaffneten" Agrobacterium tumefaciens-Stamm, der einen binären Transformationsvektor trägt, hergestellt."

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