HDE: Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch schnell beschließen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert die beteiligten Bundesministerien auf, eine zügige Beschlussfassung gegen den Abmahnmissbrauch im Kabinett zu ermöglichen.

Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch schnell beschließen.

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt davor, das Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch besser bekämpft werden soll, auf die lange Bank zu schieben und fordert die beteiligten Bundesministerien auf, eine zügige Beschlussfassung im Kabinett zu ermöglichen.

„Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bereits Mitte September einen hervorragenden Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Missbrauch der Abmahnmöglichkeiten nach dem Lauterkeitsrecht endlich wirksam und durchgreifend bekämpft werden kann“, stellt Peter Schröder, Rechtsexperte des HDE, fest. Zwar bestünde auch aus Sicht des Einzelhandels noch an einigen wenigen Punkten Nachbesserungsbedarf, der Streit über Einzelfragen dürfe aber den Beschluss dieses wichtigen Gesetzes im Bundeskabinett nicht unnötig verzögern. „Wenn der Gesetzgeber jetzt kein Tempo macht, freut sich nur die Abmahnindustrie über die weiter bestehenden Möglichkeiten, auf Kosten der Wirtschaft Gebühren und Aufwendungsersatzansprüche generieren zu können“, warnt Schröder.

Derzeit geht es in den Ministerien auch um die für den Einzelhandel sehr wichtige Frage, durch welche zusätzliche gesetzliche Änderung eine drohende Abmahnwelle auf Grundlage des neuen Datenschutzrechts verhindert werden kann. Hierzu ist eine schnelle und pragmatische Lösung erforderlich. Neben der vom HDE favorisierten Möglichkeit, Abmahnungen bei Datenschutzverstößen vollständig auszuschließen und die Rechtsdurchsetzung ausschließlich den zuständigen Aufsichtsbehörden zu übertragen, seien auch intelligente Lösungen im Bereich des Kostenrechts denkbar. „Für den Einzelhandel ist entscheidend, dass Verstöße gegen das weiterhin unübersichtliche Datenschutzrecht nicht von bestimmten Rechtsanwaltskanzleien und Abmahnverbänden als bequeme Einnahmequelle genutzt werden können“, so Schröder weiter. Wie dieses Ziel erreicht werde, sei sekundär. (Quelle: HDE)

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