HDE: Fordert Klarheit bei Minijob-Neuregelung

Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert den Bundesrat auf, möglichst schnell Klarheit über die Einführung der gesetzlichen Neuregelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert den Bundesrat auf, möglichst schnell Klarheit über die Einführung der gesetzlichen Neuregelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. „Die Arbeitgeber brauchen jetzt so schnell wie möglich Klarheit, ob die Neuregelungen zum 1. Januar 2013 Kraft treten oder nicht. Eine ordnungsgemäße Einführung der neuen Regelungen ist gefährdet, wenn der Bundesrat am 23. November entscheidet, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Der enge Zeitplan sorgt für Verunsicherung bei den Arbeitnehmern und für Probleme in den Personalabteilungen der Arbeitgeber“, so HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris. Arbeitgeber, die heute Arbeitsverträge für das kommende Jahr abschließen, seien nicht in der Lage, neu eingestellten Minijobbern mitzuteilen, welche Rentenversicherungsregelung für sie ab 1. Januar 2013 gelte. Bisher wurden Minijobber nur auf eigenen Wunsch hin in die Rentenversicherung einbezogen. Nach der aktuell vorgesehenen Regelung müssten die Arbeitnehmer der Einbeziehung in die Rentenversicherung in Zukunft aktiv widersprechen. Je länger hier Unklarheit herrsche, desto größer sei die Zahl der Beschäftigten, die nicht korrekt informiert werden könne. „Die Unternehmen und die Sozialversicherungsträger brauchen eine ausreichende Vorbereitungszeit“, so Jöris. Der HDE hatte bereits in der Sachverständigenanhörung darauf hingewiesen, dass der ambitionierte Zeitplan für Probleme sorgen könnte. (PdH) 

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