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Großbritannien: Setzt Einfuhrzölle für Blumen aus Nicht-EU-Ländern aus
In der Praxis waren die meisten Ursprungsländer aufgrund verschiedener Handelsabkommen von den Einfuhrzöllen befreit. Blumen aus Nicht-EU-Ländern, die über die EU gehandelt werden, fielen jedoch aufgrund der spezifischen "Ursprungsregeln", die zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zum Zeitpunkt des Austritts des Landes aus der Europäischen Union (Brexit) vereinbart wurden, nicht unter diese Abkommen.
Zum 11. April 2024 erklärte das Vereinigte Königreich eine vorübergehende Aussetzung der Einfuhrzölle unter Code 0603 (Schnittblumen, Blüten und Blütenknospen, für Blumenarrangements oder zur Dekoration, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet). Diese Aussetzung gilt bis zum 30. Juni 2026.
Die Aussetzung ist eine direkte Folge mehrerer Anträge von in Großbritannien ansässigen Unternehmen für das Programm zur Aussetzung der Zölle. Darüber hinaus hat sich Union Fleurs in den letzten Jahren intensiv darum bemüht, die britische Regierung auf das aufkommende Problem aufmerksam zu machen.
Royal FloraHolland begrüßt diese vorübergehende Anpassung. VBN und VGB werden - gemeinsam mit Vertretern des gesamten Sektors - ihre Bemühungen fortsetzen, um die vorübergehende Aussetzung in eine dauerhafte Anpassung zu überführen. (Quelle: Royal FloraHolland)

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