GLOBALG.A.P.: Notfallverfahren zur Zertifikatsverlängerung

GLOBALG.A.P. hat bekannt gegeben, dass anstehende GLOBALG.A.P. Kontrollen/Audits gegebenenfalls verschoben werden können.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat GLOBALG.A.P. eine vorübergehende Regelung eingeführt.

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Bei GLOBALG.A.P. ist man tief besorgt über den Ausbruch und die rasche Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), und wird weiterhin staatliche und andere externe Empfehlungen verfolgen, um die mit dem Virus verbundenen Risiken zu bewerten. GLOBALG.A.P. will seinen Teil dazu beitragen, die Verbreitung des Virus zu verhindern, sich gegenseitig zu schützen und außerdem dafür sorgen, dass die Mitglieder weiterhin Zugang zu Produkten aus zertifizierten Betrieben haben.

Aufgrund von Bewegungs-/Reisebeschränkungen innerhalb einiger Regionen, die von den Regierungen aufgrund des Coronavirus verhängt wurden, können anstehende GLOBALG.A.P. Kontrollen/Audits gegebenenfalls verschoben werden.

GLOBALG.A.P. Zertifikate können, wie bereits beim aktuellen System zulässig, um bis zu 4 Monate verlängert werden.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie führt GLOBALG.A.P. eine vorübergehende Regelung ein: eine Zertifikatsverlängerung von maximal 8 Monaten, um den Zertifizierungsstellen die Möglichkeit zu geben, die Vor-Ort-Kontrollen/-Audits im Bedarfsfall zu verschieben. Voraussetzung für eine Verlängerung um mehr als 4 Monate ist eine abgeschlossene Fernkontrolle/ein abgeschlossenes Fern-Audit. Während des Verlängerungszeitraums muss eine reguläre Vor-Ort-Kontrolle bzw. ein reguläres Vor-Ort-Audit erfolgen.

Verlängerte Zertifikate werden als gültig anerkannt

Die Zertifizierungsstellen haben detaillierte Anweisungen für die Umsetzung dieser vorläufigen Regeln erhalten. Für weitere Informationen zu diesen Verfahren wenden Sie sich bitte an customer_support@globalgap.org. (GLOBALG.A.P.)

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