Friedhof: Arbeiten in Zeiten von Corona

Der Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF) im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) hat gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Steinmetze ein Informationspapier rausgegeben, in dem sie Hinweise für den Arbeitsalltag und den Kontakt mit den Verwaltungen geben.

Informationspapier mit Hinweisen für den Arbeitsalltag von Friedhofsgärtnern. Bild: GABOT.

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Aktuell sind die meisten Friedhöfe in allen Bundesländern geöffnet und Arbeiten können dort ausgeführt werden. Die Verbände empfehlen, mit den Verwaltungen frühzeitig zu klären, welche Regelungen bei ihrem Friedhof getroffen werden müssen, um ein Arbeiten auf dem Friedhof auch weiterhin zu gewährleisten. Selbst innerhalb einer Kommune können bei unterschiedlichen Friedhofsträgern unterschiedliche Regelungen angedacht sein, betonen der BdF und der Bund Deutscher Steinmetze. Zusatzauflagen und Bestimmungen können sich täglich ändern und müssen bei den Verwaltungen nachgefragt werden.

 

Handwerkerarbeiten mit Ladengeschäften sind grundsätzlich erlaubt, wenn dort die handwerklichen Leistungen und Produkte verkauft werden, sofern die Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Friedhofsgärtner und Steinmetze gelten nicht als Friedhofsnutzer und sind somit auch kein Teil der Öffentlichkeit. Blumenläden können von Schließungen betroffen sein. Dies variiert von Bundesland zu Bundesland. (BdF/BIV)

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