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Floristik Ost: Abbruch der Tarifverhandlung
Die zweite Tarifverhandlung für die Tarifgebiete in der Floristik in Ostdeutschland stand unter dem Zeichen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2015. Das schreibt die Gewerkschaft "IG BAU" auf ihrer Iternet-Seite. Danach habe die IG BAU hat in den letzten Jahren wiederholt Vorstöße unternommen, Mindestlohnstandards mit den jeweiligen Arbeitgeberverbänden des Fachverbandes deutscher Floristen (FDF) zu verhandeln und sei an der ablehnenden Haltung der Verbände stets gescheitert, so auch zuletzt in der Tarifverhandlung am 26. März in Kassel.
In Branchen, wie der Floristik Ost, in denen bedauerlicherweise die Tarifparteien sich nicht auf sozialstaatliche Standards gemessen am Existenzminimum einigen könnten, unterstütze die IG BAU die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes, heißt es in dem Bericht weiter.
Die Tarifparteien hätten sich darauf geeinigt, Mitte 2015 nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes wieder an den Verhandlungstisch zu kommen, um die Entgeltdifferenz gemäß den Entgeltgruppen oberhalb der 8,50 Euro vorzunehmen. (Quelle: IG BAU)

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