EU: „Rettet die Bienen!“- Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative

Die Europäische Kommission hat am 15. Mai 2019 die Europäische Bürgerinitiative „Rettet die Bienen!“ registriert.

Bürgerinitiative "Rettet die Bienen"!. Bild: GABOT.

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Die Organisatoren, darunter die Initiatoren des bayerischen Volksbegehrens zum selben Thema, fordern die Kommission dazu auf, „Rechtsvorschriften zu erlassen, um Lebensräume für Insekten als Indikatoren einer intakten Umwelt zu erhalten und zu verbessern“. Sie haben nun ein Jahr Zeit, 1 Mio. Unterschriften aus sieben Ländern zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.

Zu den wichtigsten Zielen der Initiative gehört die Schaffung verbindlicher Ziele, „um die Förderung der Biodiversität übergeordnetes Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden zu lassen; um den Pestizideinsatz drastisch zu reduzieren, gefährliche Pestizide ausnahmslos zu verbieten und Zulassungskriterien zu reformieren; um die Strukturvielfalt in Agrarlandschaften zu fördern; um die Nährstoffeinträge wirksam zu reduzieren (z.B. Natura 2000); um Schutzgebiete wirksam zu etablieren; um Forschung und Monitoring zu intensivieren sowie die Bildung zu verbessern.“

Nach den EU-Verträgen kann die Union rechtliche Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Binnenmarkt, Agrarpolitik sowie Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Qualität der Umwelt ergreifen. Die Kommission stuft die Initiative daher als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Die Initiative wird am 27. Mai 2019 registriert. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres 1 Mio. Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Wirksam werden der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.

2017 legte die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union Vorschläge zur Reform der Europäischen Bürgerinitiative vor, um sie noch nutzerfreundlicher zu gestalten. Im Dezember 2018 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über die Reform. Die überarbeiteten Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2020. In der Zwischenzeit wurde das Verfahren vereinfacht und eine Kooperationsplattform bietet nun Unterstützung für die Organisatoren.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative förmlich registriert, so können 1 Mio. Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse einen Rechtsakt vorzulegen.

Dafür gelten folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen für Rechtsakte befugt ist, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös, und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union. (Europäische Union)

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