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EU: Neue Regelung bei Sprossen
Um die Sicherheit von Sprossen zu verbessern, hat die EU vier neue Regelungen erarbeitet. Sprossenerzeuger mit QS-Zertifikat erfüllen die Anforderungen jetzt schon. Die Vorgaben zu Personal- und Anlagenhygiene, Rückverfolgbarkeit und dem mikrobiologischen Monitoring gewährleisten dies.
Die EU Regelungen sollen zum 1. März 2013 in Kraft treten und beinhalten folgende Vorgaben zu Sprossensamen und Sprossen:
- strengere Hygieneanforderungen und eine Zulassungspflicht für Sprossenbetriebe,
- eine Verbesserung der Rückverfolgbarkeit der Warenströme und Lieferwege durch ein EU-weites Kontrollsystem,
- strengere Einfuhrvorschriften für Produkte aus Drittländern und
- die Einhaltung mikrobiologischer Kriterien für Sprossen.
Der Fachbeirat Obst, Gemüse, Kartoffeln hat mit der Verabschiedung des Leitfadens Bearbeitung schon im letzten Jahr Konsequenzen aus den EHEC-Fällen gezogen. Dieser gilt bei allen Prozessen, bei denen Produkte nach der Ernte bearbeitet, z.B. zerkleinert werden. Außerdem fällt darunter die Aufbereitung von mikrobiologisch sensiblen Produkten wie Sprossen und Keimlingen. Damit müssen Sprossenproduzenten neben den stufenspezifischen Vorgaben weitere strenge Hygieneanforderungen erfüllen. Darüber hinaus ist ein mikrobiologisches Monitoring der betrieblichen Anlagen und der Produkte gefordert. Zum 1. Januar 2013 werden diese Anforderungen durch Vorgaben zur Qualität des Anzuchtwassers ergänzt. (Quelle: QS)
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