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EU: Gewährt zusätzliche Dürre-Hilfen
Landwirte können ihre Direktzahlungen und Zahlungen für die ländliche Entwicklung im Voraus erhalten. Außerdem können sie flexibler die Flächen nutzen. Die anhaltende Dürre in mehreren EU-Ländern hat erhebliche Auswirkungen auf das Ackerland und den Zugang zu Futtermitteln.
Der für Landwirtschaft zuständige Kommissar Phil Hogan sagte am Donnerstag: „Ich bin sehr beunruhigt über dies anhaltenden klimatischen Entwicklungen. Ich habe mit einer Reihe von Ministern aus den betroffenen Ländern Kontakt aufgenommen, um über die aktuelle Situation und die Einschätzungen der Auswirkungen zu sprechen. Die Kommission ist wie immer bereit, betroffene Landwirte mit einer Reihe von Instrumenten wie höheren Vorauszahlungen, Ausnahmen von ökologischen Vorgaben und staatlichen Beihilfen zu unterstützen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bietet bereits ein Sicherheitsnetz für Landwirte, die mit unvorhersehbaren Ereignissen zu kämpfen haben. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, alle möglichen Aktionen und Maßnahmen im Rahmen unserer Gesetzgebung zu prüfen."
Es wurden zwei spezifische Beschlüsse gefasst, um die Landwirte bei der Bewältigung von Dürren zusätzlich zu der Gemeinsamen Agrarpolitik zu unterstützen:
- Höhere Vorauszahlungen: Landwirte können bis zu 70% ihrer Direktzahlungen und 85% der Zahlungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung bereits ab Mitte Oktober 2018 erhalten, anstatt, wie ursprünglich geplant, im Dezember.
- Ausnahmen von den spezifischen Ökologisierungsanforderungen insbesondere bezüglich Anbaudiversifizierung der Regeln für im Umweltinteresse genutzte brachliegende Flächen, um eine Nutzung dieser Flächen zur Tierfutterproduktion zu erlauben. Auch die Annahme weiterer Ausnahmeregelungen wird erwogen, um mehr Flexibilität bei der Futterproduktion zu ermöglichen. Diese Maßnahmen werden insbesondere den Viehzüchtern zugutekommen.
Bestehende Unterstützung im Rahmen der GAP
Nach den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft können Beihilfen in Höhe von bis zu 80% der durch Dürre verursachten Schäden (oder bis zu 90% in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen) unter bestimmten Bedingungen bereitgestellt werden. Der Kauf von Futtermitteln kann als Sachschaden oder Einkommensverlust eingestuft werden.
Schadenersatz kann auch ohne Anmeldung bei der Kommission gewährt werden (die so genannte "De-minimis-Beihilfe"). Die Mitgliedstaaten können Beihilfen von bis zu 15.000 Euro je Bauer über einen Zeitraum von drei Jahren gewähren.
Was die Entwicklung des ländlichen Raums anbelangt, so sind in der derzeitigen GAP folgende Möglichkeiten vorgesehen:
- Erkennt ein Mitgliedstaat die Dürre als "Naturkatastrophe" an, so kann er Folgendes vorsehen: Unterstützung von bis zu 100% für die Wiederherstellung des durch die Dürre geschädigten landwirtschaftlichen Potenzials. Das Geld kann für Investitionen wie z.B. die Wiederansiedlung von Weiden verwendet werden. Diese Maßnahme kann nachträglich aktiviert werden;
- Die Landwirte können ihre jeweiligen nationalen Behörden über außergewöhnliche Umstände informieren und können von ihrem Mitgliedstaat von ihren Verpflichtungen im Rahmen verschiedener Systeme befreit werden. Die Landwirte dürfen beispielsweise Pufferstreifen für Futtermittel verwenden;
- Die Mitgliedstaaten können die Landwirte durch Risikomanagementinstrumente unterstützen. Zum Beispiel können sie einen finanziellen Beitrag Investmentfonds leisten, um den betroffenen Landwirten einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Zudem werden Landwirte, die einen Einkommensverlust von mehr als 30% ihres durchschnittlichen Jahreseinkommens erleiden, eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, ihr Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums einmal jährlich zu ändern, um eine der oben genannten Maßnahmen aufzunehmen.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen und der kontinuierlichen Überwachung der Dürre-Situation und ihrer Folgen mit europäischen Satelliten steht die Kommission in Kontakt mit allen Mitgliedstaaten, um aktualisierte Informationen über die Auswirkungen der Frühjahrs- und Sommerdürre auf ihre Landwirte zu erhalten. Die Informationen, die bis zum 31. August zu liefern sind/geliefert werden müssen, dienen der Beurteilung der Angemessenheit der Maßnahmen und der Reaktion der Kommission und als Grundlage für Entscheidungen über Änderungen der Maßnahmen oder den Erlass zusätzlicher Maßnahmen. (Quelle: Europäische Kommission)
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