Edeka/Kaiser’s Tengelmann: Klage gegen Bundeskartellamt

Trotz der von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erteilten Ministererlaubnis, dass Edeka und Tengelmann unter Auflagen fusionieren dürfen, haben die beiden Handelsunternehmen beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts eingelegt.

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Trotz der von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erteilten Ministererlaubnis, dass Edeka und Tengelmann unter Auflagen fusionieren dürfen, haben die beiden Handelsunternehmen beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts eingelegt. Das berichtet die im LPV-Verlag erscheinende "Lebensmittel Praxis". Danach seien die Unternehmen „unabhängig von der erteilten Ministererlaubnis an einer inhaltlichen Überprüfung der Entscheidung interessiert", zitiert das Magazin in der Online-Ausgabe "LPCompact" den Edeka-Sprecher Rolf Lange. Das Bundeskartellamt hatte die Fusion zwischen Edeka und Tengelmann Anfang April vergangenen Jahres aus Wettbewerbsgründen untersagt. Durch die Mitte März 2016 erteilte Ministererlaubnis kann die Fusion doch zustande kommen, allerdings haben inzwischen die REWE-Zentralfinanz e.G. sowie die REWE Markt GmbH gegen die durch Gabriel erteilte Erlaubnis beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingereicht. Darüber hinaus wurde die "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" der Beschwerde beantragt. Sollte eine solche Anordnung des Gerichts ergehen, dürfte die Übernahme trotz der vorliegenden Ministererlaubnis bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichts über die Beschwerde zunächst nicht vollzogen werden.

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