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Drohnen: Registrierung soll Pflicht werden
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Bis 2019 sollen alle Drohnen und deren Betreiber registriert, elektronisch identifiziert und ihr Betrieb räumlich eingegrenzt werden können. Der Vorschlag umfasst Drohnen mit einem Gewicht bis zu 150 kg in einer Höhe von bis zu 150 m reichenden Luftraum. Schwerere Drohnen unterliegen bereits geltendem EU-Recht.
Einer jüngsten Studie zufolge wird der Drohnenmarkt weltweit bis 2020 um 42% in der Präzisionslandwirtschaft steigen. Insbesondere bei Freilandkulturen kann die Technik präzise über Schädlings- oder Pilzbefall informieren und ganz gezielt Pflanzenschutzmittel- sowie Düngemitteleinsatz steuern und eine zielgenaue Ausbringung ermöglichen.
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