CVUA Stuttgart: Frischobst auf Rückstände untersucht

Im Jahr 2014 wurden am CVUA Stuttgart insgesamt 749 Proben Frischobst aus konventionellem Anbau auf Rückstände von über 700 verschiedenen Pestiziden, Pestizidmetaboliten sowie Kontaminanten untersucht. 714 dieser Proben (95%) wiesen Rückstände von insgesamt 192 verschiedenen Pestizid-Wirkstoffen auf.

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Im Jahr 2014 wurden am CVUA Stuttgart insgesamt 749 Proben Frischobst aus konventionellem Anbau auf Rückstände von über 700 verschiedenen Pestiziden, Pestizidmetaboliten sowie Kontaminanten untersucht. 714 dieser Proben (95%) wiesen Rückstände von insgesamt 192 verschiedenen Pestizid-Wirkstoffen auf (2013: 193 Wirkstoffe, 2012: 197 Wirkstoffe, 2011: 184 Wirkstoffe, 2010: 169 Wirkstoffe). Insgesamt wurden 4759 Rückstände gefunden. Bei 84 Obstproben (11%) wurden Höchstmengenüberschreitungen festgestellt. Im Vergleich zu den Vorjahren lag die Beanstandungsquote damit deutlich höher (2013: 4,8%, 2012: 4,5%, 2011: 3,6%, 2010: 4,2%, 2009: 7,7%). Ursächlich hierfür ist die Ausweitung des Untersuchungsspektrums auf polare Pestizide und der hohe Anteil an Überschreitungen der Höchstmenge für den Wirkstoff Chlorat.

Ausweitung des Untersuchungsspektrums für alle Proben:
2014 wurden alle Proben routinemäßig auch auf 30 sehr polare Stoffe untersucht (QuPPe-Methode), die mit der QuEChERS-Multi-Methode nicht erfasst werden können. Dazu gehören die im Jahr 2012 erstmals untersuchten Fungizide Fosetyl und Phosphonsäure, die häufig im Obstbau eingesetzt werden, die Zusatzstoffe Morpholin, Di- und Triethanolamin, die in der EU nicht zugelassen sind, jedoch in Drittländern in Wachsen verwendet werden, das Herbizid Chlorat sowie Perchlorat, das als Kontaminant eingestuft wird.

Im Jahr 2014 wiesen 714 (95 %) der Obstproben Rückstände auf. Im Schnitt wurden 6,4 verschiedene Wirkstoffe pro Probe nachgewiesen. Der mittlere Pestizidgehalt lag bei den untersuchten Obstproben bei 0,42 mg/kg ohne Fosetyl (Summe) sowie die Oberflä-chenbehandlungsmittel Thiabendazol, Imazalil und ortho-Phenylphenol, die hauptsächlich auf der Schale von Zitrusfrüchten, z. T. auch von Kernobst und exotischen Früchten in größeren Men-gen vorkommen. Inländische Proben schnitten mit 6,7 Wirkstoffen pro Probe und im Mittel 0,50 mg Pestizide pro kg Probe nicht besser ab.

Im Jahr 2014 wurde die Untersuchung auf Fosetyl (Summe aus Fosetyl und Phosphonsäure) fortgeführt. Rückstände an Phosphonsäure können als Folge der Anwendung des fungiziden Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Fosetyl (in Deutschland im Obst- und Gemüsebau, z.B. bei Salaten, Gurken, Tomaten, Erdbeeren etc. zugelassen) sowie durch die Anwendung von Pflanzenstärkungsmitteln (sog. Blattdünger) auftreten. Die Rechtmäßigkeit der weiteren Verwendung in Pflanzenstärkungsmitteln wird wegen der eindeutigen fungiziden Wirkung von Phosphonsäure derzeit auf europäischer Ebene geprüft. Als gesetzliche Höchstmenge ist die Summe aus Fosetyl und Phosphonsäure sowie deren Salzen festgesetzt. In Obstproben wurde Phosphonsäure in 412 Proben, das entspricht 55% aller untersuchten Obstproben, mit Gehalten bis 82 mg/kg nachgewiesen. Aufgrund der durchschnittlich vergleichsweise hohen Fosetyl-Rückstände wird der mittlere Pestizidgehalt pro Probe stark beeinflusst.

Die Quote der Überschreitungen an Höchstmengen ist 2014 deutlich höher als in den Vorjahren. Dies ist vor allem auf die Pestizid-Wirkstoffe Chlorat und Phosphonsäure zurückzuführen, die in den Vorjahren nicht, oder nur in Einzelfällen untersucht wurden.

Chlorat-Rückstände in pflanzlichen Lebensmitteln können neben der Anwendung als Herbizid verschiedene andere Ursachen haben, z.B.: 
- Gechlortes Gieß- und Beregnungswasser 
- Waschwasser/Trinkwasser/Brunnenwasser die mit chlorhaltigen Bioziden behandelt wurden 
- Desinfektionsmaßnahmen mit chlorhaltigen Prozesswässern.

Für Proben mit Herkunft Deutschland wird auch überprüft, ob der jeweils nachgewiesene Wirkstoff für die Anwendung bei dieser Kultur zugelassen ist. Die häufigsten Abweichungen waren für Johannisbeeren (bei zwölf Proben, mit sieben verschiedenen Wirkstoffen) und Äpfeln (bei dreizehn Proben, jeweils Fosetyl, Summe sowie 1 x Folpet) festzustellen. Werden die Höchstmengen eingehalten, so sind diese Waren verkehrsfähig. Der Sachverhalt wird jedoch von den für den Pflanzenschutz zuständigen Stellen weiter verfolgt.

Alle Ergebnisse im Internet unter
http://dl.dropboxusercontent.com/u/8384843/Homepage/CVUAS_RK_Obst_konv_2014.pdf 

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