Corona: Neue Verordnung zur Saisonarbeit

In Baden-Württemberg gab es weitere Änderungen an bestehenden Corona-Verordnungen sowie eine neue Verordnung für Saisonarbeit.

Neue Corona-Verordnung für Saisonarbeit in Baden-Württemberg. Bild: GABOT.

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Die baden-württembergische Landesregierung hat weitere Änderungen an bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen. Daneben tritt am 11. September 2020 eine neue Verordnung zur Saisonarbeit in Kraft.

Corona-Verordnung Saisonarbeit Landwirtschaft

Vor dem Hintergrund von COVID-19-Ausbrüchen bei Erntehelfern gibt es nun auch eine spezielle Verordnung für Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Diese orientiert sich an der bestehenden Verordnung Schlachtbetriebe und sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

- Grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Betriebsstätte (§ 3 Absatz 1)

- Testung der Erntehelfer vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme (§ 4 Absatz 2 Satz 1) und wenn diese bis 14 Tage vor Inkrafttreten der Testpflicht stattfand (§ 4 Absatz 2 Satz 2)

- Empfehlung einer nochmaligen Testung sieben Tage nach der ersten Testung

- Erhebung und Speicherung von Daten, insbesondere der Arbeitszeiten, Einsatzorte, Arbeitsgruppen (§ 6 Absatz 1)

- Umfassende Informationspflicht des Betreibers, insbesondere mit Hinweis auf die durch Corona-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsläufe und Vorgaben sowie über typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (§ 9 Absatz 1 Nummer 1)

- Ausstattung der Beschäftigten mit persönlicher Schutzausrüstung (§ 9 Absatz 1 Nummer 3)

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