- Startseite
- Corona: Neue Verordnung zur Saisonarbeit
Corona: Neue Verordnung zur Saisonarbeit
Die baden-württembergische Landesregierung hat weitere Änderungen an bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen. Daneben tritt am 11. September 2020 eine neue Verordnung zur Saisonarbeit in Kraft.
Corona-Verordnung Saisonarbeit Landwirtschaft
Vor dem Hintergrund von COVID-19-Ausbrüchen bei Erntehelfern gibt es nun auch eine spezielle Verordnung für Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Diese orientiert sich an der bestehenden Verordnung Schlachtbetriebe und sieht unter anderem folgende Regelungen vor:
- Grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Betriebsstätte (§ 3 Absatz 1)
- Testung der Erntehelfer vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme (§ 4 Absatz 2 Satz 1) und wenn diese bis 14 Tage vor Inkrafttreten der Testpflicht stattfand (§ 4 Absatz 2 Satz 2)
- Empfehlung einer nochmaligen Testung sieben Tage nach der ersten Testung
- Erhebung und Speicherung von Daten, insbesondere der Arbeitszeiten, Einsatzorte, Arbeitsgruppen (§ 6 Absatz 1)
- Umfassende Informationspflicht des Betreibers, insbesondere mit Hinweis auf die durch Corona-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsläufe und Vorgaben sowie über typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (§ 9 Absatz 1 Nummer 1)
- Ausstattung der Beschäftigten mit persönlicher Schutzausrüstung (§ 9 Absatz 1 Nummer 3)
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.